Grund- und Mittelschule Isen, Generalsanierung und Erweiterung, Wärmedämmverbundsystem BA 2
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Isen
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 84424
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.markt-isen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grund- und Mittelschule Isen, Generalsanierung und Erweiterung, Wärmedämmverbundsystem BA 2
die Grund- und Mittelschule Isen wird erweitert und generalsaniert. Im 2. Bauabschnitt wird der Nordtrakt saniert. An der Fassade wird ein Wärmedämmverbundsystem aufgebracht.
Bräuanger 1, 84424 Isen
Die Fassade des Nordtrakts wird mit einem Wärmedämmverbundsystem versehen. Die Fläche beträgt ca. 600 m². Die vorhandene Fassade aus Waschbeton- Fertigteilplatten muss mit einem Ausgleichsputz begradigt werden. Die Dämmung besteht aus 160 mm dicken Mineralwolleplatten. Darauf kommt der Armierungsputz sowie der Oberputz aus Kalk- Zement- Mörtel und der mineralische Anstrich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertiger Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch über die aumass- Plattform
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
nach GWB § 160: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.