Rahmenvereinbarung über einen Warenkorb mit IT-Hardware, Software, Zubehör inkl. Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 069-Org-VgV-23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gersthofen
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86368
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über einen Warenkorb mit IT-Hardware, Software, Zubehör inkl. Dienstleistungen
Ziel der der Ausschreibung ist es, künftig alle Anforderungen und Teilbereiche eines „Modern Workplace“ abdecken zu können.
Diese sind aus Sicht der AG
• Beratung, Konzeption und Implementierung Microsoft 365 inkl. Lizenzierung (Microsoft Cloud Solution Provider (CSP)
• Hardware-Beschaffung
• Beratung, Konzeption und Implementierung Endgerätemanagement
• Abwicklung des gesamten Client-Lifecycle-Prozesses Lagerlogistik, Versand, Auf- und Abbau der Endgeräte Garantieabwicklung und SWAP-Service
• Übernahme Betriebsverantwortung für Update und Patchmanagement
• Software-Verteilung für 5 Jahre
• 2nd und 3rd-Level Support für Endgeräte
Stadt Gersthofen
Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
Þ Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum bedarfsgerechten Abruf von Standard IT-Hardware über die Bereitstellung eines IT-Warenkorbs mit:
• Stationären Arbeitsplatzsystemen „Standard“ und „Performance“
• Notebook „Standard“ und „Kompakt“
• Dockingstationen
• 23 Zoll (Full-HD) Monitoren
• 27 Zoll (WQHD) Monitoren
• Tablett „Standard“ und „Standard plus“
• Smartphones „Standard“ und „Standard plus“
• und weitere Kleinkomponenten und Zubehör wie Notebooktaschen, Netz-werkkabel, USB-Sticks u.a. gemäß Leistungsblatt Zubehör in Anlage 11 Leistungs- und Preisblätter
Þ Bereitstellung von Microsoft 365 Lizenzen über das Cloud Solution Provider (CSP)-Programm inkl. Beratungs- und Pflegeleistungen
Þ Erbringung von Servicedienstleistungen wie:
• Lieferung der Geräte frei Verwendungsstelle
• Garantie für die benötigten Geräte mit der jeweils für die einzelnen Gerä-te-Kategorien vereinbarten Garantielaufzeit
• Service- und Instandhaltungsleistungen über die jeweilige Nutzungsdauer der Geräte
• Softwarepflege
• Betankung der Geräte
• Vorhalten eines Gerätepools für den Bestellabruf und Austauschfall in ei-nem Konsignationslager
• Optional: Aufbau der benötigten Hardware auf Abruf
Zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate
Optionale Beratungsleistungen
Optionale Verlängerungen der RV
Optionale Höchstabnahmevolumen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A1.1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die „Anlage 06 - Eigenerklärung“ ausgefüllt bei-gefügt sein.
A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister eingetra-gen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden De-ckungssummen:
• Für Sach- und Tätigkeitsschäden min. 1.500.000 € je Schadensereignis
• Für Personenschäden mindestens 300.000 € je Schadensereignis
oder
Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unter-deckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung der AG noch vor Abschluss des ersten Einzel-kaufvertrages vorgelegt wird.
A3.2 - Eigenerklärung zur Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
Mindestanforderung: Eine durchschnittliche Eigenkapitalquote von 10%.
A3.3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirt-schaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirt-schaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 12 Monate).
Mindestanforderung: Eine mindestens „gute“ Bonität.
Hinweis: Eine Bankauskunft, Bescheinigung in Steuersachen oder vergleichbare Dokumente sind kein anerkannter Bonitätsnachweis.
A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden De-ckungssummen:
• Für Sach- und Tätigkeitsschäden min. 1.500.000 € je Schadensereignis
• Für Personenschäden mindestens 300.000 € je Schadensereignis
oder
Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unter-deckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung der AG noch vor Abschluss des ersten Einzel-kaufvertrages vorgelegt wird.
A3.2 - Eigenerklärung zur Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
Mindestanforderung: Eine durchschnittliche Eigenkapitalquote von 10%.
A3.3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirt-schaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirt-schaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 12 Monate).
Mindestanforderung: Eine mindestens „gute“ Bonität.
Hinweis: Eine Bankauskunft, Bescheinigung in Steuersachen oder vergleichbare Dokumente sind kein anerkannter Bonitätsnachweis.
A4.1 - Nachweis, der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Ver-trieb der angebotenen Produkte
A4.2 – Nachweis des Status als Microsoft CSP-Partner
A4.3 - Nachweis von drei Referenzprojekten über die Lieferung von PC-Systemen, Notebooks, Tablets, Smartphones und Monitoren innerhalb der vergangenen fünf Jahre mit vergleichbarem Auftragsvolumen (bezogen auf die Mindestabnahmemen-ge) durch Vorlage der ausgefüllten „Anlage 09 – Vorlage Referenzen.
Die Referenzprojekte werden hinsichtlich des Ausschreibungsvolumens, der Art und Anzahl der gelieferten Geräte und der erbrachten Service- und Supportleistungen dahingehend überprüft, ob sie mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleich-bar sind.
A4.1 - Nachweis, der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Ver-trieb der angebotenen Produkte
A4.2 – Nachweis des Status als Microsoft CSP-Partner
A4.3 - Nachweis von drei Referenzprojekten über die Lieferung von PC-Systemen, Notebooks, Tablets, Smartphones und Monitoren innerhalb der vergangenen fünf Jahre mit vergleichbarem Auftragsvolumen (bezogen auf die Mindestabnahmemen-ge) durch Vorlage der ausgefüllten „Anlage 09 – Vorlage Referenzen.
Die Referenzprojekte werden hinsichtlich des Ausschreibungsvolumens, der Art und Anzahl der gelieferten Geräte und der erbrachten Service- und Supportleistungen dahingehend überprüft, ob sie mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleich-bar sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Gersthofen
Keine Dritte
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der oben genannten Vergabekammer nur
zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber dem AG innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §
134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
AG gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG
gerügt werden,
• der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1, Nr. 2
GWB. § 134 Abs. 1, S.2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gersthofen
Postleitzahl: 86368
Land: Deutschland