Erstellung einer Machbarkeitsstudie bzgl. der Bundesstraße B471neu als Autobahnparallele zur BAB 99 Ost Referenznummer der Bekanntmachung: TED51/2022-249001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung einer Machbarkeitsstudie bzgl. der Bundesstraße B471neu als Autobahnparallele zur BAB 99 Ost
Erstellung einer Machbarkeitsstudie bzgl. der Bundesstraße B471neu als Autobahnparallele zur BAB 99 Ost, mit Schwerpunkt Objektplanung
Verkehrsanlagen, gem. § 45 ff HOAI 2021, Landschafts- und Umweltplanung, gem. § 22 ff HOAI 2021, und Objektplanung Ingenieurbauwerke,
gem. § 41 ff HOAI, 2021
Der Landkreis München, vertreten durch das Landratsamt München, beabsichtigt, eine Machbarkeitsstudie für eine Entlastungsstraße der B471
durchführen zu lassen als Autobahnparallele zur BAB 99 Ost zwischen den Anschlussstellen Nr. 14 Aschheim/Ismaning und Nr. 20 Ottobrunn.
Ziel ist es, überörtliche Verkehre und Verdrängungsverkehre der BAB zu bündeln und die Anbindung der Messestadt-Riem aus dem Osten zu
verbessern. Die Gemeinden Aschheim, Feldkirchen, Grasbrunn, Haar, Kirchheim b. München, Putzbrunn, Unterföhring und Vaterstetten waren
bei der Auslobung der Machbarkeitsstudie eingebunden. Ein Lastenheft steht bereits in der 1. Stufe (TNW) mit den zu erbringenden Leistungen
zur Verfügung. Grundlegende Unterlagen wurden bereits zusammengestellt und erste Planungskorridore festgelegt. Diese Unterlagen
(Anlagen zum Lastenheft) werden in der 2. Stufe des Verfahrens den Teilnehmern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt und dienen als Grundlage, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Landkreis München, Bereich Aschheim/Ismaning bis Ottobrunn
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie mit Schwerpunkt in den Bereichen Objektplanung
Verkehrsanlagen, gem. § 45 ff HOAI 2021, Landschafts- und Umweltplanung, gem. § 22 ff HOAI 2021, und Objektplanung Ingenieurbauwerke,
gem. § 41 ff HOAI, 2021.
Ziel der Studie ist es, den Bedarf und die Realisierbarkeit der Autobahnparallelen B471neu und der Anbindung der Messestadt Riem aus dem
Osten zu klären. Die Verbindungsfunktion und Straßenkategorie ist festzulegen, Trassenvarianten und deren techn. Realisierbarkeit sind zu
untersuchen, sowie deren raumstrukturelle (also städtebaul., infrastrukt. und verkehrswirtschaftl.) Auswirkungen und die ökolog. Auswirkungen
(unter Berücksichtigung d. ÖPNV) sollen ergebnisoffen untersucht und bewertet werden. Die Kosten der unterschiedl. Trassenvarianten
(Baukosten, Grunderwerb) sind abzuschätzen. Die Baulast ist zu klären.
3 Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeit sind Teil der Beauftragung.
Erforderliche Verkehrsuntersuchungen zur Klärung der Auswirkungen auf das übrige Straßennetz, sowie der Prognose-Nullfall 2035 inkl.
Beschreibung werden vom AG zur Verfügung gestellt werden. Derzeit werden hierfür Verkehrsberechnungen/-gutachten durchgeführt.
Der 8-streifige Ausbau der BAB 99 zwi. Aschheim u. Ottobrunn soll als vorhanden vorausgesetzt werden.
Weitere Planungsdaten (geplante Straßen, Anlagen Öff. Nah- u. Fernverkehr, städtebaul. Entwicklungen) sind durch den AN bei Behörden,
Kommunen, Spartenträgern einzuholen.
Die bisherige B471 soll zur Kreisstraße abgestuft werden u. vorrangig den Rad-, Bus- u. Anliegerverkehr aufnehmen. Ihre künftige Funktion ist
anhand von Verkehrsprognosen, auch bzgl. Straßenkategorie u. Entwurfsklassen, einzuschätzen.
Im Lastenheft ist eine Vorgehensweise in 5 Stufen definiert. Am Ende jeder Stufe sollen die Ergebnisse schriftlich dem AG übergeben, wesentl.
Erkenntnisse präsentiert und das weitere Vorgehen abgestimmt werden.
-Stufe 1: Raumuntersuchung
-Stufe 2: Entwicklung und Untersuchung von Trassenvarianten
-Stufe 3: Verkehrliche und verkehrswirtschaftliche Untersuchung
-Stufe 4: Bewertung und Vergleich der Trassenvarianten
-Stufe 5: Planungsempfehlung
Die Büros, die Untersuchungen im Vorfeld durchgeführt haben, gelten als vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich eines der
vorbefassten Büros bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die Unterlagen vom AG allen Teilnehmern der
Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zubringen. Auch ohne Teilnahme der vorbefassten
Büros, werden die Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt.
Zeitschiene:
Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich 10/2022 statt. Die Auftragsvergabe u. der unmittelbar darauffolgende Projektstart ist für 01/2023
vorgesehen. Die Fertigstellung der Machbarkeitsstudie soll Ende 2024 erfolgen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
-Stufe 1: Raumuntersuchung
-Stufe 2: Entwicklung und Untersuchung von Trassenvarianten
-Stufe 3: Verkehrliche und verkehrswirtschaftliche Untersuchung
-Stufe 4: Bewertung und Vergleich der Trassenvarianten
-Stufe 5: Planungsempfehlung
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht
nicht.
Teilnahmeanträge und Angebote, sowie auch Rückfragen, dürfen ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform eingereicht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erstellung einer Machbarkeitsstudie bzgl. der Bundesstraße B471neu als Autobahnparallele zur BAB 99 Ost
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81241
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hall in Tirol
NUTS-Code: AT332 Innsbruck
Postleitzahl: 6060
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab
Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender
Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem
Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de