VE 300.302.000 Baustelleneinrichtung, Baumeister- und Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 3-1-msp-22-189
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Holzkirchen
NUTS-Code: DE21F Miesbach
Postleitzahl: 83607
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE 300.302.000 Baustelleneinrichtung, Baumeister- und Rohbauarbeiten
Erstellung Industriehalle mit flügelgeglätter Bodenplatte ca. 4000 m2
Erstellung von ca. 60 FT-Stützen in Köcherfundament
Mezzaningeschoss aus Pi-Platten
Mauerwerksarbeiten aus Kalksandstein
Verwaltungsgebäude mit ca. 800 m2 Grundfläche, KG, EG + 1.OG in Stahlbeton
Außenlager mit ca. 1.000 m2 flügelgeglätteter Bodenplatte, FT-Stützen
ca. 500 to verbauter Baustahl
Restaushub für Fundamente, Grundleitungs-, Erdungs- und Einlegearbeiten
Erstellung Industriehalle mit flügelgeglätter Bodenplatte ca. 4000 m2
Erstellung von ca. 60 FT-Stützen in Köcherfundament
Mezzaningeschoss aus Pi-Platten
Mauerwerksarbeiten aus Kalksandstein
Verwaltungsgebäude mit ca. 800 m2 Grundfläche, KG, EG + 1.OG in Stahlbeton
Außenlager mit ca. 1.000 m2 flügelgeglätteter Bodenplatte, FT-Stützen
ca. 500 to verbauter Baustahl
Restaushub für Fundamente, Grundleitungs-, Erdungs- und Einlegearbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
VE 300.302.000 Baustelleneinrichtung, Baumeister- und Rohbauarbeiten
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83026
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer
den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
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den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Holzkirchen
Postleitzahl: 83607
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9