Mobile Fahrzeugsperren
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80809
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.olympiapark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Fahrzeugsperren
Beschaffung von mobilen Fahrzeugsperren für zehn Standorte/Schutzbereiche zur Absicherung der Open Air Saison 2023 im Olympiapark München mit
Option zur Beschaffung für weitere zwei Standorte/Schutzbereiche. Die Lage und Beschaffenheit der jeweiligen Standorte/Schutzbereiche können einem
Übersichtsplan und Fotos entnommen werden, die Bestandteil der Vergabeunterlagen sind.
Lose 1 und 2
Mobile Fahrzeugsperren Olympiapark München
München
Der Auftraggeber benötigt rechtzeitig zu Beginn der Open Air Saison 2023 für die Veranstaltungen im Olympiapark München mobile Fahrzeugsperren zur
Absicherung der Zugänge gegen Überfahrtangriffe. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist daher die Lieferung und erstmalige Aufstellung von
mobilen Fahrzeugsperren für zehn Standorte/Schutzbereiche zur Absicherung der Open Air Saison 2023 im Olympiapark München mit Option zur
Beschaffung für weitere zwei Standorte/Schutzbereiche. Die Lage und Beschaffenheit der jeweiligen Standorte/Schutzbereiche können einem
Übersichtsplan und Fotos entnommen werden, die Bestandteil der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind. Die mobilen Fahrzeugsperren
müssen die Schutzklasse 1 (SK1) auf befestigtem Untergrund (B) mit einer Mindestaufprallenergie von 800 kJ nach der Technischen Richtlinie (TR) „Mobile Fahrzeugsperren“ der deutschen Hochschule der Polizei, Stand 26.06.2019, Version 0.8 erfüllen. Dies ist mit Abgabe des Angebotes durch entsprechende Gesamtzertifikate (Vollzertifikate) und Zeugnisse zu bestätigen.
Option zur Lieferung und Aufstellung von mobilen Fahrzeugsperren für zwei weitere Standorte/Schutzbereiche gemäß Leistungsbeschreibung.
Mobile Fahrzeugsperren Olympiapark München
München
Der Auftraggeber benötigt rechtzeitig zu Beginn der Open Air Saison 2023 für die Veranstaltungen im Olympiapark München mobile Fahrzeugsperren zur
Absicherung der Zugänge gegen Überfahrtangriffe. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist daher die Lieferung und erstmalige Aufstellung von
mobilen Fahrzeugsperren für zehn Standorte/Schutzbereiche zur Absicherung der Open Air Saison 2023 im Olympiapark München mit Option zur
Beschaffung für weitere zwei Standorte/Schutzbereiche. Die Lage und Beschaffenheit der jeweiligen Standorte/Schutzbereiche können einem
Übersichtsplan und Fotos entnommen werden, die Bestandteil der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind. Die mobilen Fahrzeugsperren
müssen die Schutzklasse 1 (SK1) auf befestigtem Untergrund (B) mit einer Mindestaufprallenergie von 800 kJ nach der Technischen Richtlinie (TR) „Mobile Fahrzeugsperren“ der deutschen Hochschule der Polizei, Stand 26.06.2019, Version 0.8 erfüllen. Dies ist mit Abgabe des Angebotes durch entsprechende Gesamtzertifikate (Vollzertifikate) und Zeugnisse zu bestätigen.
Option zur Lieferung und Aufstellung von mobilen Fahrzeugsperren für zwei weitere Standorte/Schutzbereiche gemäß Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
123, 124 GWB und ggf. zu Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB anhand Formblatt L 124
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung anhand Formblatt L 124
- Angaben zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft anhand Formblatt L 124
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation gemäß Formblatt L 124
- Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister anhand Formblatt L 124
vergleichbare Leistungen aus den letzten fünf Jahren (ausgehend vom Datum der Angebotsfrist, maßgeblich ist das Lieferdatum des Referenzauftrages).
- Angaben zum geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern anhand Formblatt L 124 sowie ggf. ergänzend Formblätter L 235 und L 236
- Beschreibungen und/oder Fotografien der zu liefernden mobilen Fahrzeugsperren
- Vollzertifikat (Anfahrwinkel 45° und 90° nachgewiesen) nach Schutzklasse 1 (SK1) auf befestigtem Untergrund (B) gemäß den Anforderungen der
Technischen Richtlinie (TR) "mobile Fahrzeugsperren" der deutschen Hochschule der Polizei, Stand 26.06.2019, Version 0.8, oder gleichwertiges Zertifikat,
sofern alle gestellten Anforderungen aus der TR dadurch nachgewiesen werden. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit nachzuweisen. Hat der Bieter aus
Gründen, die ihm nicht zugerechnet werden können, nachweislich keine Möglichkeit, das Zertifikat innerhalb einer einschlägigen Frist zu erlangen, so
werden auch andere geeigneten Belege akzeptiert, sofern der Bieter nachweist, dass die von ihm zu erbringende Leistung die Anforderungen des
geforderten Zertifikats bzw. die angegebenen spezifischen Anforderungen erfüllt.
letzten fünf Jahren
- Vorlage eines Vollzertifikates nach SK1 auf befestigtem Untergrund gemäß den Anforderungen der Technischen Richtlinie (TR) "mobile Fahrzeugsperren"
der deutschen Hochschule der Polizei, Stand 26.06.2019, Version 0.8, oder gleichwertiges Zertifikat
Liefertermin spätestens am 15.05.2023. Die Bieter haben mit Ihrem Angebot den für Sie frühestmöglichen Liefertermin zu benennen. Dieser wird
Vertragsinhalt und ist für den Auftragnehmer dann bindend.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter haben mit Ihrem Angebot Bieterkonzepte zur Schutzwirkung, Funktionalität und Logisitk der von Ihnen angebotenen mobilen Fahrzeugsperren
vorzulegen. Diese werden Gegenstand der Angebotswertung. Die Nichtvorlage eines oder mehrerer/aller Bieterkonzepte führt zum Angebotsausschluss
(Mindestanforderung).
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (maximal 4000 Zeichen):
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag
unzulässig, wenn/soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt davon unberührt,
- derAntragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe derTeilnahmeanträge gerügt hat, oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rügenicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in
der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird.
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs.
2GWB).