Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs HLF 20 für die Feuerwehr Schönau Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönau a. Königssee
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83471
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs HLF 20 für die Feuerwehr Schönau
Lieferung eines HLF 20, 3 Lose (Fahrgestell, Aufbau, Beladung)
LOS 1: Fahrwerk
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung eines geeigneten Fahrwerks für den anschließenden Auf- und Ausbau zu einem Feuerwehrfahrzeug HLF 20 (max. 16 to), Allradantrieb, Automatikgetriebe, Kategorie 2: geländefähig, Hinterachse luftgefedert
LOS 2: Mannschaftskabine, Auf- und Einbauten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auf- und Ausbau auf das Fahrwerk aus LOS 1 zu einem HLF 20 (Besatzung: Gruppe 1/8), Löschwassertank mind. 1.500 l, Aufbau von Gerätekoffern mit entsprechenden Halterungen für Geräte- und Materialeinbau, Zwischenlagerung der Beladung (LOS 3) bis zur Fertigstellung des Fahrzeugs
wie im LV genannt
LOS 3: Beladung und Ausrüstung für ein HLF 20
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung der Beladung und Ausrüstung für ein Feuerwehrfahrzeug HLF 20
(Funkausstattung, Atemschutzmasken Schiebleiter und einige andere im LV enthaltene Positionen werden vom Auftraggeber beigestellt).
wie im LV genannt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.