Sanierung Mittelschule Cadolzburg - Bodenbelag Referenznummer der Bekanntmachung: 1090 Bodenbelag
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Mittelschule Cadolzburg - Bodenbelag
Bodenbelagsarbeiten für die Sanierung der Mittelschule in Cadolzburg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bodenbelagsarbeiten:
Neuerstellung der Bodenbeläge und Sockelleisten aus Linoleum in Klassenräumen,
Neuerstellung der Bodenbeläge und Sockelleisten aus Teppichboden in Verwaltung
Umfang Bodenbelagsarbeiten:
Bauteil 1
Linoleumboden, 2,5 mm dick, mit Sockelleisten ca. 640 m²
Teppichboden, 5,5 mm dick, mit Sockelleisten ca. 80 m²
Bauteil 2
Linoleumboden, 2,5 mm dick, mit Sockelleisten ca. 540 m²
Termine:
BT1 Bodenbelagsarbeiten Verwaltung: 04.07.2023 bis 11.07.2023, KW27 2023
BT1 Bodenbelagsarbeiten Schule: 24.04.2024 bis 24.05.2024, KW17 bis KW21 2024
BT2 Bodenbelagsarbeiten Schule: 24.04.2024 bis 24.05.2024, KW17 bis KW21 2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Digitale Submission - Keine Anwesenheit möglich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.