Poing WA 1.1 + WA 1.2, Erdbau, Verbau Referenznummer der Bekanntmachung: 96 / 2023
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Poing WA 1.1 + WA 1.2, Erdbau, Verbau
Neubau einer Wohnanlage mit 150 Wohneinheiten
Sonstiges: Auf den Grundstücken des WA 1.1 und WA 1.2 entsteht eine Wohnanlage mit ca. 150 Einheiten inklusive zweier eingeschoßigen Tiefgarage mit 216 STP. Die Bauweise ist
Massivbaubeise (Beton- und Ziegelbauweise). Die Dächer werden als Flachdächer ausgebildet, und begrünt., Tiefgaragenstellplätzen/Stellplätze
Poing, Am Bergfeld WA 1.1, WA 1.2, Poing
Die Baufelder WA 1.1 und WA 1.2 sind baulich getrennt geplant, grenzen aber aneinander. Die Baukörper bestehen je Baufeld aus einer die Untergeschoße verbindenden Tiefgarage und
aufgesetzten, jeweils 3 Hochbauten E + 2, bzw. E + 3. Die Grundrisse sind rechtwinkelig. Beide TG und die UG befinden sind in einer Grundwasser-Wechselzone. Die Baufelder WA 1.1 und WA 1.2
sind baulich getrennt geplant, grenzen aber aneinander, so daß eine Baustelleneinrichtung ausreichend ist. Die Ausführung dieser beiden Baufelder erfolgt ausführungstechnisch gestaffelt - zeitgleich. Anmerkung: Aus internen bewirtschaftungstechnischen Gründen (Wirtschaftseinheiten) sind die Baufelder in Titel getrennt.
Kennzahlen:
Grundstücksfläche: aus amtl. Lageplan ca. 5.476 m2 für WA 1.1
Grundstücksfläche: aus amtl. Lageplan ca.. 5809 m2 für WA 1.2
Wohnfläche WA 1.1: 5.001 m2
Wohnfläche WA 1.2: 4.880 m2
BGF inkl. UG / TG WA 1.1: 19.178 m3
BGF inkl. UG / TG WA 1.2: 19.376 m3
Die Hauptleistungen für Baugrube und Verbau sind:
Herstellen des Baugrubenverbaus bestehnd aus bewehrten Bohrpfählen sowie einer Spritzbetonausfachung.
Herstellen eines dichten Dielenverbaus innerhalb der Baugrube für die geplanten Doppelparker (Wasserwechselzone) inkl. Lockerungsbohrungen, ca. 1.950 m2 + 2.150 m2
Erdaushub inkl. Verfuhr von Oberboden inkl. der erforderlichen Haufwerke und Kiesaushub inkl. Verfuhr des Kieses
Nachträglich Rückbau Verbau.
Leitmassen:
Verbau:
Bohrpfahlverbau mit Spritzbetonausfachung:
Bohrungen und Pfähle für für Verbau ca. DN 75,0cm bis 10,55 m Einzellänge
gesamt ca. 1.140 m. + Spritzbeton ca.1.100m2
Dichter Dielenverbau: ca. 2.100m2
Aushub quartärer Kies lösen, laden, zwischenlagern ca. 1.100m3
Aushub quartärer Kieslösen, laden, abfahren ca. 4.300m3
Herstellen Grobplanie abschnittsweise ca. 12.100m2
Mit dem Abruf der Leistung verbunden ist der Termin zur Übergabe der Planung bzw. Projektbesprechung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
§ 6a Abs. 2 Nr. 4 VOB/A bzw. § 6a Nr. 1 EU VOB/A (Eintragung Berufsregister)
§ 6a Abs. 2 Nr. 9 VOB/A bzw. § 6a Nr. 1 EU VOB/A (Anmeldung Berufsgenossenschaft)
§ 6a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A bzw. § 6a Nr. 2 c) EU VOB/A (Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre)
§ 6a Abs. 2 Nr. 5 VOB/A bzw. § 6e Abs. 6 Nr. 2 EU VOB/A (Angabe über Insolvenzverfahren)
§ 6a Abs. 2 Nr. 6 VOB/A bzw. § 6e Abs. 6 Nr. 2 EU VOB/A (Angabe über Liquidation)
§ 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A bzw. § 6e Abs. 6 Nr. 3 EU VOB/A (keine schwere Verfehlung)
§ 6a Abs. 2 Nr. 8 VOB/A bzw. § 6a Abs. 4 EU VOB/A (Zahlung von Steuern und Abgaben)
- Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Mindestlohns
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Gewerbezentralregister)
- Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft
- Erklärung zum voraussichtlichen Nachunternehmer
- Anlage Nachunternehmer
Erklärung zum voraussichtlichen Nachunternehmereinsatz, soweit ein Nachunternehmereinsatz bejaht wird, ist zusätzlich die:
§ 6a Abs. 2 Nr. 4 VOB/A bzw. § 6a Nr. 1 EU VOB/A (Eintragung Berufsregister)
§ 6a Abs. 2 Nr. 9 VOB/A bzw. § 6a Nr. 1 EU VOB/A (Anmeldung Berufsgenossenschaft)
§ 6a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A bzw. § 6a Nr. 2 c) EU VOB/A (Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre)
§ 6a Abs. 2 Nr. 2 VOB/A bzw. § 6a Nr. 3 a) EU VOB/A (Referenzen über vergleichbare Leistungen)
§ 6a Abs. 2 Nr. 5 VOB/A bzw. § 6e Abs. 6 Nr. 2 EU VOB/A (Angabe über Insolvenzverfahren)
§ 6a Abs. 2 Nr. 6 VOB/A bzw. § 6e Abs. 6 Nr. 2 EU VOB/A (Angabe über Liquidation)
§ 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A bzw. § 6e Abs. 6 Nr. 3 EU VOB/A (keine schwere Verfehlung)
§ 6a Abs. 2 Nr. 8 VOB/A bzw. § 6a Abs. 4 EU VOB/A (Zahlung von Steuern und Abgaben)
- Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Mindestlohns
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Gewerbezentralregister)
- Erklärung zur Einhaltung des Wettbewerbs und zur Antikorruption
- Erklärung zur Einhaltung des Verhaltenskodex für Geschäftspartner
§ 6a Abs. 2 Nr. 2 VOB/A bzw. § 6a Nr. 3 a) EU VOB/A (Referenzen über vergleichbare Leistungen)
§ 6a Abs. 2 Nr. 3 VOB/A bzw. § 6a Nr. 3 g) EU VOB/A (Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte)
Ausführungsfristen:
Der Abruf der Leistung erfolgt 12 Werktage vor dem Ausführungsbeginn, der zwischen dem 04.05.2023 und dem 15.06.2023 ist.
Die Leistung/en ist/sind innerhalb von 167 Kalendertagen zu erbringen.
Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung i.H.v. 5% / Mängelansprüche i.H.v. 3%
Zahlung nach Baufortschritt
Rechtsform Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigen Vertretern
Abschnitt IV: Verfahren
GEWOFAG Holding GmbH
Gustav-Heinemann-Ring 111
81739 München
Es sind keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6F6FU0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).