Sanierung Mittelschule Cadolzburg - Malerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 1170 Malerarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Mittelschule Cadolzburg - Malerarbeiten
Malerarbeiten für die Sanierung der Mittelschule in Cadolzburg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
An der Mittelschule Cadolzburg werden im Zuge der energetischen Sanierung und Ertüchtigung des Brandschutzes die Innentüren zu Klassenräumen ausgetauscht.
Malerarbeiten
Neue Anstriche an den Wänden und Decken, Glasvliestapete für Wand und Decke in der Lehrküche, neue Anstriche an Rohrleitungen und Stahlflächen.
Umfang Maler- und Putzarbeiten:
Bauteil 1
Wandanstriche ca. 1.650 m²
Deckenanstriche ca. 1.175 m²
Glasvlies mit Anstrich an Wand und Decke ca. 290 m²
Anstrich Geländerstäbe, h = ca. 1,00m ca. 230 Stk
Bauteil 2
Wandanstriche ca. 1.340 m²
Deckenanstriche ca. 900 m²
Anstrich Geländerstäbe, h = ca. 1,00m ca. 230 Stk
Termine:
BT1 Malerarbeiten Verwaltung: 27.06.2023 bis 04.07.2023, KW26 2023
BT1+2 Malerarbeiten Schule: 25.03.2024 bis 23.04.2024, KW13 bis KW17 2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Digitale Submission - Keine Anwesenheit möglich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.