Sanierung Mittelschule Cadolzburg - Schreinerarbeiten Innentüren Referenznummer der Bekanntmachung: 1230 Schreinerarbeiten Innentüren
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Mittelschule Cadolzburg - Schreinerarbeiten Innentüren
Schreinerarbeiten Innentüren für die Sanierung der Mittelschule in Cadolzburg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
An der Mittelschule Cadolzburg werden im Zuge der energetischen Sanierung und Ertüchtigung des Brandschutzes die Innentüren zu Klassenräumen ausgetauscht.
Schreinerarbeiten:
Innentüren mit verschiedenen Anforderungen an Brandschutz und Rauchschutz.
Innentüren ungefälzt, Vollspaneinlage Oberfläche HPL-Beschichtet mit Stahlumfassungszargen.
Umfang Schreinerarbeiten Innentüren:
Bauteil 1
Umfassungszargentüren, 32 dB, T30-RS Anforderung Stück: 3
Umfassungszargentüren, 37 dB, vollwandig, dichtschließend Stück: 10
Umfassungszargentüren, 32 dB, vollwandig, dichtschließend Stück: 9
Umfassungszargentüren, 42 dB, vollwandig, dichtschließend Stück: 4
Fluchttürsicherungssystem Stück: 3
Bauteil 2
Umfassungszargentüren, 37 dB, vollwandig, dichtschließend Stück: 10
Umfassungszargentüren, 372 dB, T30-RS Anforderung Stück: 1
Fluchttürsicherungssystem Stück: 3
Termine:
BT1 Montage neue Holztüren Verwaltung: 11.07.2023 bis 18.07.2023, KW28 2023
BT1 Montage neue Holztüren Schule: 08.01.2024 bis 26.01.2024, KW2 bis KW4 2024
BT2 Montage neue Holztüren Schule: 08.01.2024 bis 26.01.2024, KW2 bis KW4 2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Digitale Submission - Keine Anwesenheit möglich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.