Rahmenvereinbarung Prüfung nach DGUV V3 Referenznummer der Bekanntmachung: MPG_BI-2023-0003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE129517720
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Martinsried
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 82152
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bi.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.bi.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Prüfung nach DGUV V3
Prüfung aller ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel nach den technischen Regeln DIN VDE 0701/0702 und festen Anlagen, Maschinen und elektrischen Verteilung und die Prüfung nach VdS Klausel.
Prüfung nach DIN VDE 0701/0702
Max-Planck-Institut für biologische Intelligenz Martinsried
Rahmenvereinbarung über die Prüfung elektrischer ortsveränderlicher und ortsfester Betriebsmittel nach DIN VDE 0701/0702
Prüfung nach DIN VDE 0105+VDS 3602
Max-Planck-Institut für biologische Intelligenz Martinsried
Rahmenvereinbarung Prüfung elektrischer Anlagen, Maschinen, elektrischer Leitungen nach VDE 0105 und Prüfung durch einen Sachverständigen nach VDS-3602-Klausel
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Anlagen
DGUV - VDS-32602
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Vorinformation wurde geschalten
Prüfung kann nicht zeitnah abgeschlossen werden, evtl. durch Kapazitätsmangel
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2028
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Bewerber hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bewerber/Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.