Anorganische Fällmittel zur Phosphatelimination Referenznummer der Bekanntmachung: E50058723
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anorganische Fällmittel zur Phosphatelimination
Lieferung von anorganischem Fällmittel zur Phosphorelimination für das Klärwerk Gut Marienhof
Eching - Dietersheim
Lieferung von 35.000 kmol flüssigem Fällmittel zur Phosphorelimination mit einem Eisenanteil von mind. 20% und max. 55% des Gesamtwirksubstanzgehaltes.
Das Fällmittel muss so beschaffen sein, dass bei einem Lagervolumen von 280 m3 eine Bevorratung von 3 bis 4 Tagen ohne Nachfüllung möglich ist.
Das Fällmittel ist in Teilmengen zu 25-Tonnen Partien im Straßentankzug anzuliefern. Die Lieferung der Einzelfuhren hat nach telefonischem Abruf innerhalb von 24 Stunden zu erfolgen. Die Anlieferungen sind so zu terminieren, dass das Löschen der Ladung montags bis donnerstags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr, freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr abgeschlossen werden kann.
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zulässig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=239737
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=239737
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=239737
Vorlage mit dem Angebot:
- aktuelle Produktinformation mit allen relevanten Produktspezifikationen
- Auflistung der Inhaltsstoffe
- aktuelle Sicherheitsdatenblätter des zu liefernden Produkts
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.