Erneuerung der Franz-Fischer-Brücke in Bamberg Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-BSB-034/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung der Franz-Fischer-Brücke in Bamberg
Erneuerung der Franz-Fischer-Brücke in Bamberg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Brückenbauarbeiten- ca. 440 m Ortbetonbohrpfähle D =120 cm/90 cm herst.- ca. 1.600 m³ Baugruben herstellen- ca. 750 m³ Unterwasserbeton und aufgehende Stahlbetonbauteile herst.- ca. 1.170 m³ Überbau herst.- ca. 1.600 m² Abdichtung herst.- ca. 1.300 m² Verbauarbeiten Straßenbauarbeiten- ca. 550 m³ Asphaltoberbau aufbrechen- ca. 4.100 m² Asphaltoberbau herstellen- ca. 1.500 m³ Frostschutzschicht herstellen- ca. 1.000 m Granit- und betonborde herstellen- ca. 4.500 m³ Bodenbewegungen ausführen Abbrucharbeiten- ca. 950 m³ Stahlbetonbauteile abbrechen- ca. 600 m² Brückenabdichtungen abtragen- ca. 250 m Brückengeländer abbauen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.