Gebäudeautomation Referenznummer der Bekanntmachung: 100-RTH-250
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85579
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeautomation
Schaltschränke ca. 10 Stk
KNX Stellantriebe ca. 100 Stk
Taupunkt Kondensationswächter ca. 100 Stk
Druckunabhängiges Zonenventil ca. 30 Stk
Physikal. Ein- / Ausgabefkt. ca. 700 Stk
Programmierung KNX-Objekte ca. 90 Stk
PVC-Steuerleitung Ölflex bis 5x2,5 ca. 1900m
Datenkabel LiYCY bis 10x2x0,75 ca. 5100m
Kabelrinne bis 60x200x3000 ca. 120m
Neubiberg
Schaltschränke ca. 10 Stk
KNX Stellantriebe ca. 100 Stk
Taupunkt Kondensationswächter ca. 100 Stk
Druckunabhängiges Zonenventil ca. 30 Stk
Physikal. Ein- / Ausgabefkt. ca. 700 Stk
Programmierung KNX-Objekte ca. 90 Stk
PVC-Steuerleitung Ölflex bis 5x2,5 ca. 1900m
Datenkabel LiYCY bis 10x2x0,75 ca. 5100m
Kabelrinne bis 60x200x3000 ca. 120m
M+W Planung: 10.04.2023 - 19.06.2023 inkl. Prüfzeitraum Planungsbüro 3 Wochen
weitere Zwischenfristen:
Rohinstallation HLS bis 20.03.2024
Fertiginstallation HLS 21.06.2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
Postleitzahl: 85579
Land: Deutschland