Ersatzneubau Zwischenbau Gymnasium Oettingen (AEG) - Elektroarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 012-23-FB12
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Zwischenbau Gymnasium Oettingen (AEG) - Elektroarbeiten
Am Albrecht-Ernst Gymnasium Oettingen wird ein neuer Gebäudeteil errichtet.
Im Bereich zwischen Hauptgebäude und Musikgebäude wird ein neuer Zwischenbau errichtet.
Das vorhandene Gebäude wurde abgebrochen. In dem vorhanden Bereich haben sich die Hauptverteilung Stromversorgung, Zentralbatterie und die EDV-Serveranlage befunden.
Die o.g. Anlagen sind derzeit provisorisch ausgelagert. Das Gebäude wird komplett neu installiert mit den Systemen:
Stromversorgung mit Haupverteilung, KNX-Anlage, Sonnenschutz, EDV, Beleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldeanlage, ELA, Medientechnik
Die ausgelagerten Systeme sind im Zuge der Maßnahme wieder anzubinden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
1 Stk. Wandlermessung
22 Stk. Standverteiler
1700m Steigleitungen
1500m Kabelrinnen
30.000 m Niederspannungsleitungen
20.000 m Schwachstromleitungen
800 Stk. Leuchten
5 Stk. EDV-Verteiler
850m LWL-Leitung
15.000 m Datenleitung
220 automatische Rauchmelder
Abruf innerhalb von 12 Werktagen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 VOB/B
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gem. Eigenerklärung zur Eignung (124), Präqualifizierungszertifikat oder Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung (EEE): Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist), alternative Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung sind zugelassen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 6b Abs. 2 VOB/A-EU). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
1. Angabe Umsatzzahlen letzte 3 abgeschlossene Geschäftsjahre, soweit diese Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit zu vergebender Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Arbeiten.
2. Aufgrund einer Straftat nach § 6 e Abs. 1 Nr. 1-10 EU VOB/A darf keine Person, deren Verhalten nach § 6e Abs. 3 EU VOB/A dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt o. gegen Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden sein.
3. Das Unternehmen muss seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sein. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen u. Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG vorzulegen.
4. Das Unternehmen darf bei der Ausführung öffentl. Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben.
5. Das Unternehmen darf weder zahlungsunfähig sein, noch über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren o. ein vergleichbares Verfahren beantragt o. eröffnet worden sein, noch die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden sein u. sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet o. seine Tätigkeit eingestellt hat.
6. Das Unternehmen bzw. beim Unternehmen darf keine Person, deren Verhalten nach § 6e Abs. 3 EU VOB/A dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der berufl. Tätigkeit schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
7. Das Unternehmen darf keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen haben oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt haben, die eine Verhinderung, Einschränkung, Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken o. bewirken.
8. Keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. Ab einer Auftragssumme von 30.000 € netto wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister durchführen.
9. Ob das Unternehmen Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
10. Es muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme von mind. 2 Mio. EUR für Personen- und 1Mio. EUR für sonstige Schäden vorliegen o. eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens zum Zeitpunkt der Leistungserbringung abgeschlossen haben wird (Mindeststandard). Nachweis der Versicherung wird bei Zuschlag vorgelegt. Der Auftraggeber behält sich vor, EEE durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§ 6b Abs. 2 EU VOB/A). Bei Eignungsleihe (§ 6d Abs. 1 VOB/A-EU) muss für diesen Teil der Eignung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung der Bieter in Anspruch nimmt, zusammen mit Angebot vorgelegt werden. Vorgenannte EEE, und auf Anforderung des Auftraggebers auch entsprechende Nachweise zum Beleg der EEE des Unternehmens, sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gelten die unter III. 1.1) genannten Mindeststandards.
Als Mindestanforderung gilt ein Jahresumsatz von mind. 2 Mio. € in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Gem. Eigenerklärung zur Eignung (124), Präqualifizierungszertifikat oder EEE. Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:
1. Es muss bestätigt werden, dass in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren vergleichbare Leistungen erbracht wurden (Referenzen). Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer);ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung;
2. Es muss bestätigt werden, dass die für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal anzugeben.
3. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragsnehmer in schriftlicher Form sowie die unter Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 6d Abs. 1 EU VOB/A) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen, und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen des Unternehmens, sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft. Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die unter III.1.1) genannten Bedingungen.
Als Mindestanforderung gilt, dass mind. 3 vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren mit einer jeweiligen Mindestauftragssumme von 700.000 € benannt werden können.
Die Ausführende Firma muss in der Handwerksrolle als Elektrotechniker eingetragen sein, bzw. bei nicht in Deutschland niedergelassenen Unternehmen mit einer vergleichbaren Eintragung im Niederlassungsland.
Abschnitt IV: Verfahren
Es dürfen keine Besucher bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabeunterlagen sowie ggf. notwendige Änderungen, Ergänzungen und Antworten auf Bieterfragen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen Zugang neben dem unter I.3 genannten Link auf unter: www.donau-ries.de/ausschreibungen zur Verfügung. Die Angebote können ausschließlich elektronisch abgegeben werden. Es wird empfohlen, sich über die Ansicht der Vergabeunterlagen über den Button "am Verfahren teilnehmen" oder direkt unter der in I.1 genannten Internetadresse kostenlos zu registrieren. Sie werden dann über Änderungen, Ergänzungen und Antworten zu Bieterfragen automatisch informiert. Bis zur Registrierung müssen sich Bieter selbstständig über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens auf dem Laufenden halten (Holschuld). Spätestens für die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung zwingend notwendig.
2) Um Fragen und Antworten, die sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, rechtzeitig vor Angebotsabgabe allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen, besteht die Möglichkeit zur Fragestellung über das Vergabeportal im Bereich "Nachrichten" bis zum 20.03.2023 Die eingegangenen Fragen und Antworten finden Sie wie unter VI.3) beschrieben spätestens 6 Kalendertage vor Angebotsöffnung im Bereich "Vergabeunterlagen".
3) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.