Entlassungs- und Überleitungsmanagementsystem KHZG
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schoen-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entlassungs- und Überleitungsmanagementsystem KHZG
Diese Ausschreibung beinhaltet das Entlass- und Überleitungsmanagement nach Ziffer 4.3.2.3 „Digitales Entlass- und Überleitungsmanagement“ der „Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV“.
Diese Ausschreibung beinhaltet das Entlass- und Überleitungsmanagement nach Ziffer 4.3.2.3 „Digitales Entlass- und Überleitungsmanagement“ der „Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV“.
Zum Auftragsgegenstand der SaaS Lösung gehören:
• Bereitstellung der Software
• Implementierung/Projektierung der Software an den einzelnen Standorten
• Weitere optionale Beratungsleistungen wie Prozessberatung, Projektmanagement und Change Management
• Betrieb/Wartung/Support für die Dauer von 36 Monaten
• Schulungen
Das Patientenportal gemäß Ziffer 4.3.2.1. „Digitales Aufnahmemanagement“ aus der genannten Richtlinie und Ziffer 4.3.2.2. „Digitales Behandlungsmanagement“ aus der genannten Richtlinie wurden separat ausgeschrieben.
Die Lösung wird für einen 13-ten Standort (Schön Klinik Berchtesgadener Land) optional mit ausgeschrieben. Einzelne Schulungen - Klinikpersonal (Key User) (remote) und Entlass- und Überleitungsmanagemnt System Administratoren (remote) - werden optional abgerufen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung und dem Preisblatt zu entnehmen.
Im Rahmen der Ausschreibung erfolgt eine verifizierende und eine wertende Teststellung. Die verifizierende Teststellung dient der Verifizierung, dass sämtliche MUSS-Kriterien aus der Ausschreibung erfüllt werden ("Ob"). Die wertende Teststellung dient der Überprüfung und Bewertung, wie die MUSS-Kriterien erfüllt werden ("Wie"). Einzelheiten dazu sind in Punkt 4.3.4 der AzA und in der Leistungsbeschreibung (Reiter "Teststellung") dargestellt.
Der Auftraggeber gibt bestimmte Vertragsbedingungen in der Anlage Mindest-Vertragsbedingungen als von den Bietern zwingend zu beachtende Mindestanforderungen vor. Soweit der Auftraggeber keine Mindestanforderungen aufgestellt hat, dürfen Bieter mit dem Angebot eigene Vertragsbedingungen einreichen. Diese werden vom Auftraggeber bewertet und mit einer Punktzahl versehen. Bewertet wird, inwieweit die eingereichten Vertragsbedingungen des Bieters den Auftraggeber begünstigen bzw. für diesen attraktiv sind. Einzelheiten dazu sind Ziff. 4.3.5 und Ziff. 4.11 der AzA zu entnehmen. Weicht ein Bieter von den Mindest-Vertragsbedingungen ab, führt das zum Ausschluss des Angebots.
Das Vergabeverfahren wird durchgeführt durch die Schön Klinik Holding SE, Standort München, Balanstraße 71a, 81541 München als Vergabestelle für die in der Anlage 1 aufgeführten Standorte/Kliniken. Die Schön Klinik Holding SE schließt den Vertrag mit dem Auftragnehmer in Vertretung und im Namen der einzelnen in der Anlage 1 genannten Kliniken ab. Vertragspartner des hier ausgeschriebenen Vertrags sind dementsprechend die einzelnen Kliniken und nicht die Schön Klinik Holding SE.
Zu II.2.7): Das Vertragsverhältnis kommt mit der elektronischen Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungspflichten beginnen mit der offiziellen schriftlichen Vertragsunterzeichnung für eine Laufzeit von 36 Monaten ab schriftlicher Vertragsunterzeichnung. Die Parteien haben nach Ablauf der 36-monatigen Laufzeit das Recht, den Vertrag einvernehmlich zu verlängern. Details sind den Mindest-Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Die Frist für die Einreichung von Bieterfragen endet am 23.03.2023. Bieterfragen, die nach dem 23.03 eingereicht werden, können ggf. nicht mehr beantwortet werden. Die Bieter sind daher aufgefordert, die Vergabeunterlagen unverzüglich zu studieren und alle Bieterfragen gebündelt über das Vergabeportal einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates durch eine entsprechende Eigenerklärung nachweisen. Die entsprechende Eigenerklärung ist in den Vordruck Eignungsanforderungen integriert. Die Eigenerklärung ist ausreichend. Gesonderte Nachweise sind nicht einzureichen.
Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften seines Niederlassungsmitgliedsstaats nicht zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist, hat er dies ebenfalls in dem Vordruck Eignungsanforderungen anzukreuzen.
Ferner muss der Bieter wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Eine entsprechende Eigenerklärung hat der Bieter auf dem Vordruck Eignungsanforderungen zu machen.
Es sind mind. zwei (2) geeignete und aussagekräftige Unternehmensreferenzen betreffend die Einführung eines Entlass- und Überleitungs-managementsystems anzugeben, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit nach Art, Umfang und Komplexität mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge ausgeführt hat. Mindestanforderung an die Referenzen ist, dass das Produkt bei den Kunden bereits produktiv im Einsatz ist. Gewertet werden Referenzen aus den letzten 5 Jahren. Idealerweise sollen die Referenzen belegen, dass in dem Projekt alle MUSS-Kriterien aus dem Dokument „Leistungsbeschreibung-Entlassmgmt inkl. Bewertungsmatrix“ umgesetzt worden sind. Angaben zu den Referenzen sind auf dem Vordruck Eignungsanforderungen zu machen.
Darüber hinaus hat der Bieter auf dem Vordruck Eignungsanforderungen Angaben zu der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei (2020 – 2022) abgeschlossenen Jahren (inkl. der Zahl seiner Führungskräfte) zu machen. Als Beschäftigte gelten in Vollzeit beschäftigte festangestellte Mitarbeiter, die Leistungen aus dem Bereich Entwicklung und Support erbringen.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB u.a. gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Diese Erklärungen sind in den Angebotsvordruck integriert.
Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss der Vordruck Ausschlussgründe Dritte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, wahrheitsgemäß ausgefüllt, unterschrieben und mit dem Angebot eingereicht werden.
Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber in einem gesonderten, vom Bieter selbst zu erstellenden Dokument mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber durch Vorlage geeigneter vom Bieter selbst zu erstellender Unterlagen mit der Angebotsabgabe nachzuweisen (=Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen).
Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er mit seinem Angebot nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise mit seinem Angebot eine entsprechende vorbehaltlose und unterschriebene Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Dazu kann er den Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe verwenden. Macht der Bieter Gebrauch von der Eignungsleihe, hat er mit dem Angebot außerdem den ausgefüllten Vordruck Eignungsleihe einzureichen. Der zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Subunternehmer hat seine Eignung im Umfang der Eignungsleihe auf die gleiche Weise nachzuweisen wie der Bieter. Der zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Subunternehmer hat dazu ebenfalls den Vordruck Eignungsanforderungen im Umfang der Eignungsleihe ausgefüllt einzureichen. Auch die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten zur Erfüllung der Eignungsanforderungen in Anspruch genommen werden sollen, mit dem Angebot gesondert einzureichen. Hierzu ist der Vordruck Ausschlussgründe Dritte zu verwenden. Auf § 47 VgV wird ergänzend verwiesen.
Die Leistungen sollen vom Auftragnehmer möglichst mit eigenem Personal ausgeführt werden. Für den Fall, dass bereits bei Angebotsabgabe der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist, sind die von der beabsichtigen Unterauftragsvergabe betroffenen Teile des Auftrags bei der Angebotsabgabe unter Verwendung des Vordrucks Unterauftragsvergabe nach Art und Umfang zu benennen. Falls zumutbar, können die bereits feststehenden vorgesehenen Unterauftragnehmer schon mit dem Angebot namentlich unter Verwendung desselben Vordrucks angegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Nachprüfung geltend gemachter Vergabeverstöße können sich Unternehmen nicht an die Vergabekammer wenden. Die Auftraggeber des hiesigen Vergabeverfahrens sind keine Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB und unterliegen daher nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern gemäß §§ 155 ff. GWB. Die Ausschreibung erfolgt lediglich zur Erfüllung von förderrechtlichen Auflagen.
Ort: München
Land: Deutschland
Zur Nachprüfung geltend gemachter Vergabeverstöße können sich Unternehmen nicht an die Vergabekammer wenden. Die Auftraggeber des hiesigen Vergabeverfahrens sind keine Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB und unterliegen daher nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern gemäß §§ 155 ff. GWB. Die Ausschreibung erfolgt lediglich zur Erfüllung von förderrechtlichen Auflagen.