Briefdienstleistungen für die Justizbehörden in Niederbayern Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000467
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/muenchen/
Abschnitt II: Gegenstand
Briefdienstleistungen für die Justizbehörden in Niederbayern
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung des Briefversands für Justizbehörden in Niederbayern. Die Briefpostsendungen sind im gesamten Bundesgebiet, dem Ausland innerhalb Europas und weltweit zuzustellen. Bei Einschreiben gehört zu den Pflichten der Auftragnehmerin u.U. auch die Rücksendung der Zustellnachweise an die auftraggebende Dienststelle. Der Leistungsgegenstand umfasst die Abholung der Briefsendungen bei den Dienststellen, die Frankierung, den Transport sowie die Zustellung.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung des Briefversands für Justizbehörden in Niederbayern. Die Briefpostsendungen sind im gesamten Bundesgebiet, dem Ausland innerhalb Europas und weltweit zuzustellen. Bei Einschreiben gehört zu den Pflichten der Auftragnehmerin u.U. auch die Rücksendung der Zustellnachweise an die auftraggebende Dienststelle. Der Leistungsgegenstand umfasst die Abholung der Briefsendungen bei den Dienststellen, die Frankierung, den Transport sowie die Zustellung.
Abholung der Briefpostsendungen bei den Behörden und Erstellung eines Klischees.
Die Höchstmenge für den maximalen Vertragszeitraum (vier Jahre) umfasst 4.278.708 Briefpostsendungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Briefdienstleistungen für die Justizbehörden in Niederbayern
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen:
- Der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
- Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.