Ausschreibung Drucker
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Deggendorf
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.donau-isar-klinikum.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90491
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.roedl.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Drucker
Das DONAUISAR Klinikum Deggendorf-Dingolfing-Landau ist ein gemeinsames Kommunal-
unternehmen (gKU) der Landkreise Deggendorf und Dingolfing-Landau in der Rechtsform ei-
ner Anstalt des Öffentlichen Rechts (Auftraggeber). Der Auftraggeber unterhält Standorte in
der/am
–Perlasberger Straße 41, 94469 Deggendorf (DEG; Schwerpunktversorgung, Akademi-
sches Lehrkrankenhaus der Medizinischen Hochschule Hannover)
–Teisbacher Straße 1, 84130 Dingolfing (DGF; Grund- und Regelversorgung)
–Bayerwaldring 17, 94405 Landau an der Isar (LAN; Grund- und Regelversorgung)
Der Auftraggeber bewältigt den laufenden Druckbedarf unter Inanspruchnahme eines Mana-
ged Print Service. Der zugehörige Vertrag läuft im Oktober 2023 aus, eine verfahrensfreie
Vertragsverlängerung ist aus vergaberechtlichen Gründen nicht möglich. Darum schreibt der
Auftraggeber den Managed Print Service („Druckerflotte“) hiermit neu aus.
vgl. II.1.4) Kurze Beschreibung
Der vorliegende Vertrag beginnt mit der Erteilung des Zuschlags und endet hinsichtlich des Projektvorgehens mit der Endabnahme, im Übrigen mit Ablauf von 60 Monaten nach der
vollständigen Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertag durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem
Auftragnehmer um weitere 12 Monate ver
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zu einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte
Lieferleistungsaufträge, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b)
Leistungserbringer, c) Erbringungszeitraum vom 23.2.2020 bis 22.2.2023, d)
referenzierte Leistung und e) Anzahl der Druck- und Multifunktionssysteme.
Die zwei Mindestreferenzen sind erbracht, wenn die geforderten
Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die
Mindestanforderungen sind erfüllt, wenn der Bieter a) Name des Auftraggebers,
b) Leistungserbringer, c) Erbringungszeitraum vom 23.2.2020 bis 22.2.2023, d)
referenzierte Leistung und e) Anzahl der Druck- und Multifunktionssysteme
benannt hat.
Die zwei Mindestreferenzen sind erbracht, wenn die geforderten
Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die
Mindestanforderungen sind erfüllt, wenn der Bieter a) Name des Auftraggebers,
b) Leistungserbringer, c) Erbringungszeitraum vom 23.2.2020 bis 22.2.2023, d)
referenzierte Leistung und e) Anzahl der Druck- und Multifunktionssysteme
benannt hat.
Der Bieter erklärt, alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen bei der Auf-
tragsausführung einzuhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur
Sozialversicherung zu entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einzu-
halten und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Min-
destarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach
dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen
des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifver-
trag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder
einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverord-
nung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat sein/ihr Angebot unter zwingender Nutzung des Formulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“(kurz: Formular) elektronisch in Textform
nach § 126b BGB auf dem elektronischen Vergabeportal beim Auftraggeber bis spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote einzureichen.
2. Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen.
Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahms-
weise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter/die Bietergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
3. Eine Bietergemeinschaft muss mit ihrem Angebot eine alle Mitglieder umfassende Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 1 des Formulars). Die Ei-
generklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds der Bietergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bietergemeinschaft ist auf Seite 7 des vervielfältigten Formulars zu vermerken.
4. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragneh-
mer“), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, unter Abschnitt II Ziffer 2 des Formulars bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen diese Unternehmen zu benennen und auf gesondertes Verlangen entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 2 des Formulars) vorzulegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind auf gesondertes Verlangen auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für den Unterauftragnehmer ist auf Seite 7 des vervielfältigten Formulars zu vermerken. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bieter/der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen.
5. zur Eignungsleihe Ziffer I. 5
6. zur Selbstreinigung Ziffer I. 6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/meta/impressum/index.html
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
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Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/meta/impressum/index.html