Gesamtsanierung und Erweiterungsbau des Kindergartens St. Johann Baptist - Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: PRJ 2020-0016 HV 136524
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erzbistum-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gesamtsanierung und Erweiterungsbau des Kindergartens St. Johann Baptist - Objektplanung Gebäude und Innenräume
Oberwarngau - PRJ-2020-0016 - Gesamtsanierung und Erweiterungsbau des Kindergartens St. Johann Baptist - Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI
Kindergarten St. Johann Baptist Oberwarngau
Am Bergfeld 11
83627 Warngau
Die Pfarrpfründestiftung St. Johann Baptist Oberwarngau plant die Gesamtsanierung und den Erweiterungsbau des Kindergartens St. Johann Baptist.
Für die Maßnahme werden derzeitig Kosten (Kgr. 300+400) in Höhe von 1,38 Mio. EUR brutto (Stand 2020) geschätzt.
Der Ort Oberwarngau ist ein ländlich geprägter Ortsteil der Gemeinde Warngau mit ca. 1.900 Einwohnern etwa 40 km südlich von München.
Das Haus für Kinder besteht derzeit aus drei Kindergartengruppenräumen inkl. Nebenraum und zwei Krippengruppenräumen mit Nebenraum. Die Einrichtung wurde 1980 errichtet, wobei jeweils in den Jahren 1990, 2000 und 2010 das Haus um jeweils eine Gruppe erweitert wurde. Bisher besteht der Kindergarten nur aus einem Erdgeschoss und ist teilunterkellert.
Ziel des Projektes ist, das Haus für Kinder an den Bedarf einer modernen Bildungseinrichtung anzupassen.
Eine energetische Sanierung ist dringend nötig (ein Gruppenraum erreicht im Winter gerade mal 15 Grad Raumtemperatur). Auch die Sanitäreinrichtungen sind stark renovierungsbedürftig.
Um den Anforderungen an eine moderne Bildungseinrichtung gerecht zu werden, ist der Anbau eines Gruppen-/ Bewegungsraumes nötig.
Terminziele:
Planungsbeginn: Sommer 2023
Abschluss der Planung und Vorlage im Vergabeausschuss sowie im Gemeinderat: ca. Herbst 2024 / Frühjahr 2025
Baubeginn: Frühjahr 2025 / 2026
Fertigstellung: 2026 / 2027
Für die Maßnahme sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI zu vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt. In den darauf folgenden Beauftragungsstufen werden die Leistungsphasen 4-9 (stufenweise) abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen bzw. Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum
Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), erfolgt anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2020 bis 2022 (in Anlehnung § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
- Jahresmittel ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (5 Punkte);
- Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≤ [Betrag gelöscht] EUR/a (4 Punkte);
- Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≤ [Betrag gelöscht] EUR/a (3 Punkte);
- Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≤ [Betrag gelöscht] EUR/a (2 Punkte);
- Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≤ [Betrag gelöscht] EUR/a (2 Punkte);
- Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a (0 Punkte).
2. Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2020 bis 2022 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche (in Anlehnung § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
- durchschnittlich ≥ 2 technische Mitarbeitende (5 Punkte);
- durchschnittlich < 2 technische Mitarbeitende (0 Punkte).
3. Darstellung von max. 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren ab 01. Januar 2018 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (in Anlehnung an § 75 Abs. 5 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). DEUTLICHER HINWEIS: Referenzprojekte die vor 01. Januar 2018 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Maximalpunktzahl von je 30 Punkten hat jedes der geforderten Referenzprojekte folgende Anforderungen zu erfüllen:
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich sowohl um eine Neubau- bzw. Erweiterungsmaßnahme als auch um eine Sanierungs- oder Umbaumaßnahme (5 Punkte),
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein öffentlich gefördertes Projekt, das unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt werden musste (5 Punkte),
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Kinderbetreuungseinrichtung (z. B. Kindergarten, Kinderkrippe, Kindertagespflege o. Ä.) (5 Punkte),
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Größenordnung vergleichbar (Kosten (Kgr. 300+400) ≥ 1,2 Mio. € brutto) (max. 5 Punkte),
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 34 HOAI) erbracht (max. 5 Punkte),
— derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (5 Punkte).
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Leistungszeit,
— Kosten (Kgr. 300+400, DIN 276) brutto,
— erbrachte Leistungsphasen.
Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte.
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Die Details zur Wertungssystematik sind dem Kriterienkatalog zu entnehmen.
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 4+5 gemäß § 34 HOAI *),
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 6-9 gemäß § 34 HOAI *),
— ggf. besondere Leistungen gem. Anlage 10 HOAI.
Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen und/ oder besonderen Leistungen ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
*) Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftraggeber vorbehält, nach Beauftragungsstufe 1 die weitere Beauftragung leistungsphasenweise vorzunehmen.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise elektronisch, vorrangig über die unter 1.3) genannte Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend);
2. Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht;
3. Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV);
4. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen;
5. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB;
6. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB;
7. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz;
8. Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine
Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten
gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind;
9. Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern,
Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen;
10. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
11. Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung.
Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
1. Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV
Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren von 2018 bis 2022 erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswerts (= Kosten der Kgr. 300 + 400, DIN 276, brutto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
2. Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte und die Darstellung des beim Bewerber vorhandenen Qualitätsmanagementsystems (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV).
Natürliche Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, die über einen Befähigungsnachweis für Tätigkeiten auf dem Gebiet der Architektur verfügen, der in Richtlinie 85/384/EWG (Architektenrichtlinie) aufgeführt ist, oder dessen Anerkennung nach Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist und der Berufsträger durch Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure auch über die Bauvorlageberechtigung verfügt. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7) der Auftragsbekanntmachung benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) in der Lph. 8 sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag zulässig. Mehrfache Teilnahmeanträge führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als mehrfache Teilnahmeanträge gelten auch mehrere Teilnahmeanträge von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis drei Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis drei Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb dieser drei Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert. Für die Einreichung des Teilnahmeantrags ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform notwendig.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied bzw. auch für solche Unternehmen (eignungsleihende Unternehmen) auszufüllen, deren sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages zu bedienen beabsichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. des Bieters / der Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
— Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
— Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB).
Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten:
— Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB)