Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil "Leibstraße"
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gemeinde Haar
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85540
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeinde-haar.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hörmannsdorf
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84187
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oberprillerarchitekten.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hörmannsdorf
Postleitzahl: 84187
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oberprillerarchitekten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil "Leibstraße"
Die Leibstraße stellt als Teil der lebendigen Ortsmitte
die zentrale Einkaufslage und einen wichtigen
Treffpunkt der Gemeinde Haar dar. Um diese
Funktionen zukunftsfähig zu erhalten und zu stärken
soll der Straßenraum aufgewertet werden. Ziel ist die
Sicherung des Einzelhandels und der Gastronomie, die
Verbesserung der Aufenthaltsqualität sowie die sichere
Nutzung des Straßenraums für alle Verkehrsteilnehmer.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausschlusskriterien:
a) Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor,
die in § 4 Abs. 2 RPW oder in der Verordnung (EU)
2022/576 (Bezug Russland) aufgeführt sind, ist eine
Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
b) Für die Teilnahme der Preisträger am
anschließenden Verhandlungsverfahren nach §14 Abs.
4 Nr. 8 VgV gelten folgende Bedingungen (müssen erst
zum Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden!):
.
Auswahlkriterien (Folgende Kriterien werden geprüft und in die Matrix zum Auswahlverfahren eingetragen.
Die Bewerber, welche die Kriterien erfüllen, werden zum Losverfahren zugelassen. Aus den zugelassenen
Bewerbern werden die Büros ausgelost, welche zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert werden):
- rechtsgültig unterschriebener Teilnahmeantrag (Formblatt 1.1) und dazugehöriger Bewerberbogen (Formblatt
1.2)
- Nachweis Berufszulassung (Eigenerklärung auf Formblatt 1.2 ausreichend)
- bei Bewerbergemeinschaft: das entsprechende Formblatt 2.1.1/2.1.2 ausfüllen
- Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber, nach 2013 erbrachte Dienstleistungen aufzulisten
(Formblatt 3.1). Es werden gem. §46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
Beschreibung, Beträge, Daten, Empfänger.
Mind. 1, max. 3 Projekte der Referenzliste sind aussagekräftig mit den folgenden geforderten Nachweisen
darzustellen (Formblatt 3.2):
- Nachweis Referenz (HZ III §39 HOAI, mind. LPH 2 nach 2013, unabhängig v. Größe u. Kosten)
Hinweis: Es müssen nicht alle Planungsanforderungen in einer Referenz nachgewiesen werden.
.
Eignungskriterien
Voraussetzung für die
Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist eine
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§
123, 124 GWB vorliegen. Diese Erklärung ist erst im
Verhandlungsverfahren vorzulegen.
- Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist
eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungs-
summen von mindestens 1.500.000 Euro für
Personenschäden und über [Betrag gelöscht] Euro für sonstige
Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder
eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmen. Bei Versicherungsverträgen
mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung
nach Schadensarten) ist eine Erklärung des
Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide
Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander
mit den geforderten Deckungssummen abgesichert
sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss
mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr
betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die
Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines
entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine
entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
- Die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen
für den Bereich Landschaftsplanung mindestens ein
Referenzprojekt mit vergleichbaren Planungs-
anforderungen (mind. Honorarzone III), bei denen die
Leistungen der Leistungsphasen 2 – 8 beauftragt waren
und die Abnahme nach 2013 erfolgt ist, nachweisen
können. Kann der Preisträger diese Referenzen nicht
selbst nachweisen, kann er diese Anforderung auch
über ein anderes Unternehmen/Büro erfüllen, wenn er
dieses verbindlich als Nachunternehmer einbezieht.
- Für Nachunternehmer sind im Verhandlungsver-
fahren die vorgenannten Erklärungen und – bezogen
auf den jeweiligen Leistungsanteil - die Eignungs-
nachweise sowie eine Verpflichtungserklärung
vorzulegen.
Zusätzliche Ausschlussgründe sind nicht vorhanden.
Landschaftsarchitekten. Bauingenieure, Stadtplaner und Architekten in Bewerbergemeinschaft mit einem Landschaftsarchitekten,. Die Teilnehmer müssen am Tage der Bekanntmachung berechtigt sein, die jeweilige Berufsbezeichnung zu führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden
gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten
beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach
einheitlichen Maßstäben vorbehaltlich Gewichtung
oder geringfügiger Veränderungen durch das
Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbs-
arbeiten.
- Qualität des Gesamtkonzeptes (Städtebau, Nutzung
und Verkehr) und der Gestaltung
- Qualität und Nutzbarkeit der Freiräume und Verkehrs-
flächen
- Berücksichtigung der Nutzungsanforderungen,
-angebote und Funktionalität
- Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit hinsichtlich
Bauunterhalt und der Folgekosten
- Berücksichtigung der Auswirkungen des Klimawandels
Die Wettbewerbssumme beträgt 56.000,00€ netto, als
Preise folgendermaßen aufgeteilt:
1.Preis 22.000,00€
2.Preis 14.000,00€
3.Preis 9.000,00€
Anerkennungen 11.000,00€
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein
nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren- gem. § 21 Abs.
1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 BA: 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht
berücksichtigt.
.
Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch
mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbungen von Bewerber- bzw.
Arbeitsgemeinschaften.
.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven
Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl
unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
.
Die Auftraggeberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts
entsprechend der Einführungsbekanntmachung der Obersten Baubehörde v. 01.10.2013, Az. IIZ5-4634-001/13
zur RPW einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen beauftragen. Sie wird hierzu ein
Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführen. Die Auftraggeberin behält sich vor, zunächst
nur mit dem Gewinner des 1. Preises und im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen Preisträgern
oder gleich mit allen Preisträgern zu verhandeln. Die Gewichtung der im Wettbewerb zuerkannten Rangfolge
beträgt bei der Vergabe des Auftrages mindestens 40%.
In Abhängigkeit von den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ist eine Beauftragung der Leistungsphasen
1 bis 4, nach Genehmigung und Förderzusage die Leistungsphase 5 nach HOAI 2021 § 39 Freianlagen
und § 47 Verkehrsanlagen in getrennten Verträgen vorgesehen.
Die Ausloberin behält sich vor, in einer zweiten Stufe die jeweiligen Leistungsphasen 6 bis 9 zu beauftragen.
Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.
.
Zeitschiene:
Ausgabe der Unterlagen: 29.03.2023
Rückfragenfrist: 26.04.2023
Kolloquium: 04.05.2023
Beantwortung der Rückfragen: 12.05.2023
Abgabe der Planunterlagen: 23.06.2023
Preisgerichtssitzung: 27.07.2023 (ggf. 2. Tag)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 8987760
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hörmannsdorf
Postleitzahl: 84187
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.oberprillerarchitekten.de