Vertriebsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000068
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vertriebsdienstleistungen
Lagerhaltung, Versand und Inkasso von Bestellungen der Printpublikationen und Werbemittel des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU)
Lager des Auftragnehmers
Lagerhaltung, Versand und Inkasso von Printpublikationen und Werbemitteln des Bayerischen Landesamts für Umwelt.
Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und endet am 30.04.2025. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich die Geltungsdauer einmalig um zwei weitere Jahre (bis 30.04.2027), wenn nicht einer der beiden Vertragsparteien bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit den Vertrag kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten, als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich).
- Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
- Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- Es ist mind. ein Referenzauftrag nachzuweisen, den das Unternehmen in den vergangenen drei Jahren erbracht hat, der in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist. Der Nachweis erfolgt durch das Ausfüllen der vorgegebenen Felder im Kriterienkatalog der Angebotserstellung.
- Zur ordnungsgemäßen Lagerung der insgesamt ca. 1.400 Publikationen und Werbemittel sind Lagerkapazitäten von mindestens 1.350 m³ vorzuhalten. Darüber hinaus ist eine Pufferkapazität von weiteren 200 m³ einzuplanen, um auf einen möglichen Zuwachs im Lagerbestand vorbereitet zu sein. 925 Regalmeter werden als angemessen gesehen. Aus Gründen der Qualitätssicherung ist eine Lagerung der Artikel mit einer einzigen Adresse erforderlich.
Der Nachweis erfolgt durch Bestätigung des vorgegebenen Feldes im Kriterienkatalog der Angebotserstellung.
- Es ist mind. eine vergleichbare Inkasso-Leistung nachzuweisen, die das Unternehmen in den vergangenen drei Jahren erbracht hat, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist. Der Nachweis erfolgt durch das Ausfüllen der vorgegebenen Felder im Kriterienkatalog der Angebotserstellung.
- Abgabe der Scientology Schutzerklärung / Ausführungsanforderung Scientology Schutzerklärung: In den Vergabeunterlagen ist eine Scientology Schutzerklärung enthalten. Die Abgabe der Erklärung für das Unternehmen (sowie ggf. aller Mitglieder einer Bietergemeinschaft) ist mit Angebotsabgabe verpflichtend. Als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert.
- Ausführungsanforderung Auftragsdatenverarbeitung: In den Vergabeunterlagen sind die „Besonderen Vertragsbedingungen zur Auftragsdatenverarbeitung“ enthalten. Diese werden mit Zuschlagserteilung Vertragsgegenständlich und sind bei der Durchführung des Auftrages zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Fragen, die bis zum 13.03.2023 (12:00 Uhr) gestellt werden, werden von der Vergabestelle beantwortet. Für später gestellte Fragen kann dies nicht zugesichert werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: [gelöscht], zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.