Leuchten und Leuchtmittel Referenznummer der Bekanntmachung: H50c250222
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leuchten und Leuchtmittel
Neubau Wilhelm Hausenstein Gymnasium, Salzsenderweg / Fideliostraße, 81927 München
Neubau eines 6- zügigen Gymnasiums mit Dreifach-Sporthalle,
großem Allwetterplatz auf dem Dach der Sporthalle und Tiefgarage (GKL 5, Sonderbau)
Gewerk: Lieferung von Leuchten und Leuchtmittel
- 917 Stück LED-Pendelleuchte ca. 1.500 mm
- 92 Stück LED-Tafelleuchten asymmetrisch
- 296 Stück LED-Feuchtraumleuchten
- 349 Stück LED-Flächenleuchten Anbau (rund / verschiedene Größen)
- 428 Stück LED-Downlights Einbau (rund / verschiedene Größen)
- 72 Stück LED-Anbauleuchten ballwurfsicher
- 1.465 Meter LED-Anbaulinienleuchte (variabel gebogen)
- 50 Stück LED-Leuchtenkopf Mast + Fassade
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: 81379 München
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.