Sanierung Mittelschule Cadolzburg - Wärmedämmverbundsystem Referenznummer der Bekanntmachung: 1110 WDVS
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Mittelschule Cadolzburg - Wärmedämmverbundsystem
Wärmedämmverbundsystem für die Sanierung der Mittelschule in Cadolzburg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
An der Mittelschule Cadolzburg wird im Zuge der energetischen Sanierung und Ertüchtigung des Brandschutzes ein Wärmedämmverbundsystem auf die Fassade aufgebracht, inkl. der erforderlichen Nebenarbeiten und der Beschichtungsarbeiten.
Überdämmt werden verputzte Flächen auf der Süd- und Nordseite der Gebäude. Die Klinkerfassaden bleiben unberührt.
Fläche WDVS (verschiedene Stärken) gesamt:
Bauteil 1: ca. 440 m²
Bauteil 2: ca. 510 m²
Die Gesamtfläche setzt sich aus mehreren Einzelflächen zusammen.
Termine:
WDVS: 16.11.2023 bis 07.02.2024, KW46 2023 bis KW6 2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Digitale Submission - Keine Anwesenheit möglich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.