Herstellung und Lieferung von mobilen Abfallpressen Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt7-2023-0007
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Lieferung von mobilen Abfallpressen
Lieferung von mobilen Abfallpressen
Mobile Abfallpresse 20 m³ für Abrollkipperfahrzeuge (Sperrmüll und Matratzen)WSH
Herstellung und Lieferung von einer Mobilen Abfallpresse 20 m³ für Abrollkipperfahrzeuge (Sperrmüll und Matratzen)
Lieferung spätestens 12 Wochen nach Auftragserteilung und 4 (Stück) Abfallpressen pro Woche
Mobile Abfallpresse 20 m³ für Abrollkipperfahrzeuge (Sperrmüll und Altholz) WSH
Herstellung und Lieferung von 4 Mobilen Abfallpressen 20 m³ für Abrollkipperfahrzeuge (Sperrmüll und Altholz)
Lieferung spätestens 12 Wochen nach Auftragserteilung und 4
(Stück) Abfallpressen pro Woche
Mobile Abfallpresse 20 m³ für Abrollkipperfahrzeuge (Papier und Kartonagen) WSH
Herstellung und Lieferung von 6 Mobilen Abfallpressen 20 m³ für Abrollkipperfahrzeuge (Papier und Kartonagen)
Lieferung spätestens 12 Wochen nach Auftragserteilung und 4 (Stück) Abfallpressen pro Woche
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktuelle Bankauskunft (nicht älter als drei Monate gerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist; Angabe über die Gesamtverhältnisse, über Kreditbeurteilung und Zahlungsfähigkeit sowie über die Kundenverbindung/Kontoführung).
- Konstruktionszeichnung des Behälters und seiner Abmessungen (mindestens Maßstab 1:25)
- Eine detaillierte technische Beschreibung der mobilen Abfallpresse
- Beschreibung der Inbetriebnahme, der Sicherheitsregeln und der Funktion
- Wartungsanweisung und Störungstabelle
- Schmierstoffanweisung mit Angabe der Schmierstellen, Schmierstoffe und Intervalle
- Elektro- und Hydraulikplan mit Stücklisten
- Ersatzteilzeichnung mit Stückliste
- Der konstruktive Mehraufwand, um die Sperrmülltauglichkeit des Behälters zu erreichen, ist im Angebot nachzuweisen (z.B. durch Konstruktionszeichnung)
- Im Leistungsverzechnis/Leistungsbeschreibung wird auf verschiedene technische Spezifikationen, Zulassungen und Normen Bezug genommen. Andere vom Bieter vorgeschlagene Lösungen und Bezugssysteme können als gleichwertig gewertet werden, sofern der Bieter deren Gleichwertigkeit nachweisen kann. Diese müssen den geforderten Leistungs-, bzw. Funktionsanforderungen, auf die Bezug genommen wurde, gleichermaßen entsprechen.
-Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen vorweisen. Leistungen für die Auftraggeberin können auch ohne Angabe als Referenz berücksichtigt werden.
Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall, die Lieferung von mobilen Abfallmüllpressen. Referenzen dürfen nur angegeben werden, wenn sie nicht älter als drei Jahre sind und die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde.
Mobile Abfallpresse aus Stahl DIN 30730 - MAP für Abrollkipperfahrzeuge
(ARF) nach DIN 30722-1. Die Anschlussmaße und die Werkstoffe müssen die
Anforderungen nach DIN 30722-1 erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).