Fördertechnik, Aufzugsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: H27a124122
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fördertechnik, Aufzugsanlagen
Aufzugsanlagen
Severinstraße , 81541 München
Demontagearbeiten:
-1 St Demontage und Entsorgung Personenaufzug, Tragfähigkeit 1.800 kg
-1 St Demontage und Entsorgung Personenaufzug, Tragfähigkeit 1.250 kg
-1 St Demontage und Entsorgung Personenaufzug, Tragfähigkeit 450 kg
-1 St Demontage und Entsorgung Lastenaufzug, Tragfähigkeit 450 kg
Neuerrichtung:
-1 St Personenaufzug mit Maschinenraum, Seilantrieb, Tragfähigkeit 1.125 kg
-1 St Personenaufzug mit Maschinenraum, Seilantrieb, Tragfähigkeit 1.500 kg
-1 St Personenaufzug mit Maschinenraum, Seilantrieb, Tragfähigkeit 1.050 kg
-1 St Plattformaufzug mit Drehtüren, Spindelantrieb, Tragfähigkeit 385 kg
-3 StSchachtentrauchungsanlagen
-4 St Notrufaufschaltungen
Wartung:
Service und Wartung der Aufzugsanlagen gem. AMEV Aufzug-Service 2018 4 St
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: 80993 München
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eintragung "[Betrag gelöscht] EUR" in den Ziffern II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) "Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert des vergebenen Auftrags. Sie dient lediglich als Platzhalter, da dieses Feld derzeit auf Grund einer technischen Voreinstellung als Pflichtfeld für die Weiterbearbeitung des Online-Formulars generiert ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.