Vergabe KWM-Spotmonitore Referenznummer der Bekanntmachung: 2350110/2
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 9317910
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe KWM-Spotmonitore
Vergabegegenständlich sind Liefer- und Dienstleistungen betreffend Spotmonitore zur Überwachung von Vitalzeichen von Patienten.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Klinikum Würzburg Mitte (KWM) ist ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung mit zwei Standorten in Würzburg. In 13 Fachkliniken und drei Instituten versorgen die mehr als 2.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KWM jährlich etwa 30.000 stationäre Patienten. Beide Klinikstandorte arbeiten mit ihren unterschiedlichen, einander ergänzenden Schwerpunkten eng zusammen.
Im Rahmen ihrer Digitalisierungsstrategie hat die Klinikum Würzburg Mitte gGmbH förderfähige Vorhaben gem. §19 Abs. 1 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) beantragt. Für den Fördertatbestand 3 „Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation“, gem. §19 Abs. 1 Nr. 3 KHSFV, wird für die Digitalisierung der Patientenkurve Patientenmonitore (Spot-Monitore), für die Messung der Vitalzeichen und Dokumentation von weiteren Parametern, beschafft.
Die täglichen Vitalzeichenmessungen auf den Stationen soll digitalisiert werden und damit die Patientensicherheit maßgeblich erhöht werden. Der Prozess der Messung und die digitale Übertragung der Vitalzeichen muss per WLAN über das vorhandene Kliniknetzwerk ermöglicht werden.
36 Monate Mindestvertragslaufzeit betreffend die Instandhaltung; hiernach unbefristet.
Finanziert von der Europäischen Union – NextGenerationEU
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berechtigung zur erlaubten Berufsausübung durch Übersendung eines aktuellen Nachweises, nicht älter als sechs Monate vor dem Datum der EU-Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens, über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise (je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist) gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“.
Es sind Bieterangaben zur Abfrage des Wettbewerbsregisters zu tätigen. Hierfür ist das Formblatt „Abfrage Wettbewerbsregister“ zu verwenden.
(a) Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft muss den nachfolgend angegebenen Mindestjahresumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022 nachweisen. Zum Nachweis des geforderten Mindestjahresumsatzes und zum Umsatz im Tätigkeitsbereich hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Eigenerklärung nach dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
(b) Der Bewerber/Bieter muss spätestens mit Auftragserteilung über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden je Schadensfall sowie für Sach- und Vermögensschäden verfügen. Zum Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ist neben der Erklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ein entsprechender Versicherungsschein oder ein Nachweis in Gestalt einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers, dass im Falle des Zuschlags eine Versicherung mit den genannten Mindestsummen abgeschlossen wird, vorzulegen.
zu (a): EUR 400.000,00 (netto).
zu (b): Haftungsdeckungssummen in Höhe von mindestens EUR 2.500.000,00 (in Worten: zweieinhalb Millionen) für Personenschäden je Schadensfall sowie in Höhe von mindestens EUR 500.000,00 (in Worten: fünfhunderttausend) für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall.
(a) Nachweis über mindestens drei geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Jahren (2018, 2019, 2020, 2021, 2022) erbrachten wesentlichen vergleichbaren Dienstleistungen mit einer Beschreibung der referenzgegenständlichen Leistung. Es ist hierfür das Formblatt „Eigenerklärung zu Referenzen" zu verwenden. Geeignet ist eine Referenz im vorstehenden Sinne, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Umfang, Komplexität und Anforderungen soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
(b) Der Bewerber / das jeweilige Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gibt in der „Eigenerklärung zur Eignung“ eine Eigenerklärung zum Lieferkettenmanagement innerhalb des Bewerberunternehmens ab.
(c) Der Bewerber / das jeweilige Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat unter Verwendung des Formblatts „Eigenerklärung zur Eignung“ eine Erklärung zu dem Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe, abzugeben.
zu (a): Mindestanforderungen sind, dass (i) die referenzgegenständlichen Monitore mittels IT-Schnittstellen mit dem KIS „Orbis“ von Dedalus Healthcare GmbH kommunizieren und (ii) die Schnittstelle mit dem KIS-Hersteller Dedalus Healthcare GmbH abgestimmt ist und (iii) bereits seit mindestens zwei Jahren erfolgreich im Produktivbetrieb (nicht Testbetrieb) eingesetzt werden.
zu (b): Das Lieferkettenmanagement muss ab dem 1. Januar 2023 den für das Bewerberunternehmen geltenden Anforderungen des LkSG entsprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsfrist soll gem. § 17 Abs. 7 VgV im Einvernehmen mit den Bewerbern auf ca. 17 Kalendertage verkürzt werden. Die Bewerber sind im Teilnahmewettbewerb aufgefordert, mit Abgabe des Teilnahmeantrags mitzuteilen, ob sie mit dieser verkürzten Angebotsfrist einverstanden sind. Sollte dies nicht der Fall sein beträgt die Angebotsfrist mindestens 10 Tage, § 17 Abs. 7 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.