Lüftung 2. BA Referenznummer der Bekanntmachung: 2016HBA011_48
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lüftung 2. BA
Generalsanierung mit Teilabbruch und Erweiterung der Gustav-Leutelt-Schule:
Die Gustav-Leutelt-Schule besteht aus 4 Gebäudeteilen, die um einen Innenhof angeordnet sind. Alle Gebäudeteile werden generalsaniert, zusätzlich werden der nördliche und der südliche Gebäudeteil nach Norden hin erweitert. Die Gebäude werden nacheinander saniert, wobei mit dem nördlichen Gebäudeteil begonnen wird.
Während der Baumaßnahme wird die Schule weiterhin genutzt. Zur Überbrückung werden westlich der Schule Container aufgestellt, in denen Klassenzimmer untergebracht sind, da die jeweiligen Gebäudeteile während der Baumaßnahmen nicht nutzbar sind.
Der geplante Baubeginn ist im Herbst 2020, die geplante Fertigstellung ist für Herbst 2025 vorgesehen.
1 St. Zu- und Abluftgerät 5300 m3/h mit WRG
1 St. Zu- und Abluftgerät 4800 m3/h mit WRG
19 St. Schulklassenlüftungsgeräte 600 m3/h mit WRG
1 St. Dezentrales Standlüftungsgerät 800 m3/h mit WRG
5 St. KWL-Geräte 158 m3/h – 929 m3/h mit WRG
330 m2 Gerader Blechkanal, 298 m2 Formteile
920 m WFR DN 80 – DN 355 Formteile
18 St. Textilluftauslass DN 250, Länge 5,0 – 9,5 m
40 St. VVR DN 250, 3 St. KVR DN 80 – 125
96 St. SD rechteckig, 67 St. SD rund
95 St. Lüftungsgitter, 59 St. Tellerventile
6 St. WSG 400x350 – 1600x1350 mm
42 St. WSG rund DN 250
44 St. BSK DN 80 – DN 355
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lüftung 2. BA
Ort: Kempten
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind;
- gemäß § 134 Abs. 2 GWB mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der Absagen in Briefform,
beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind."
Ort: München
Land: Deutschland