Objektplanung Freianlagen zur Aufwertung der Ortsmitte
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aicha vorm Wald
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://aichavormwald.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Freianlagen zur Aufwertung der Ortsmitte
Die Gemeinde Aicha vorm Wald plant eine Aufwertung der Ortsmitte mit den wesentlichen Vorbereichen vor den öffentlichen Einrichtungen (Schule, Kirche, Rathaus, Kindergarten, Sportanlagen).
Aicha vorm Wald
Die Gemeinde Aicha vorm Wald plant eine Aufwertung der Ortsmitte mit den wesentlichen Vorbereichen vor den öffentlichen Einrichtungen (Schule, Kirche, Rathaus, Kindergarten, Sportanlagen).
Dazu wurde vorab eine städtebauliche Voruntersuchung durchgeführt in der Maßnahmen zur Aufwertung beschrieben sind.
Zur Umsetzung wird die Aufwertung der Ortsmitte in drei Bauabschnitte aufgeteilt:
- Westliche Ortsmitte: Realisierungszeitraum 2023 bis 2025
- Nördliche Ortsmitte: Realisierungszeitraum 2025 bis 2028
- Südliche Ortsmitte: Realisierungszeitraum 2028 bis 2031
Die Beauftragung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren.
Um eine einheitliche Gestaltung sicher zu stellen, ist beabsichtigt die Planung für die gesamte Ortsmitte bis zum Entwurf zu beauftragen (LPh 1 bis LPh4). Es werden daher zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 im Leistungsbild Freianlagen gem. §§ 39 ff. HOAI für alle Bauabschnitte beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen; mit Vertragsschluss werden die Leistungsphasen 1 - 2 für alle Bauabschnitte beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht jeweils nicht.; Besondere Leistungen nach Bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können ausschließlich über die Vergabeplattform von registrierten Nutzern gestellt werden. Fragen, die nicht 8 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Plattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
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Der Auftraggeber behält sich vor, an den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen der 2. Verfahrensstufe noch Änderungen vorzunehmen.
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Wichtige Hinweise
Bitte nutzen Sie zur Bearbeitung eine aktuelle Version des kostenlosen Acrobat Reader um technische Probleme zu vermeiden.
Bitte geben Sie die einzureichenden Formulare unverändert als einzelne Dateien ab.
Das Zusammenführen aller Unterlagen in eine PDF-Datei ist unerwünscht und kann zu Fehlern in den Formularen führen! Bitte fassen Sie Ihre Unterlagen in einem ZIP-Archiv zusammen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).