Elektroinstallationsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: H23203022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektroinstallationsarbeiten
HfK Quiddestr - Elektroinstallationsarbeiten
Quiddestraße, 81735 München
- 2 Stück Messwandlerschrank 250A
- 5 Stück Unterverteilung
- ca. 360 Stück Leitungsschutzautomaten
- ca. 6.000 m Leichtes Kunststoffwellrohr NG25
- ca. 650 m Kabelschutzrohr.
- ca. 9.800 m NHXMH-Leitung
- ca. 550 Stück Installationsgeräte
- 1 Stück Sonnenschutzanlage
- ca. 310 Stück Beleuchtungskörper
- 3 Stück Sprechanlagentableau
- 1 Stück Hausalarmanlage mit Melder, verkabelt
- 2 Stück Netzwerkschrank 24HE
- ca.60 Stück Datendoppeldosen Kat6A
- ca. 3.700 m Datenkabel Cat7A duplex
- ca. 1.200 m LWL-Kabel, Single-/ + Multi-Mode
Der Wartungsvertrag ist befüllt mit dem Angebot einzureichen. Dieser wird nicht nachgefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: 83071 Stephanskirchen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eintragung "[Betrag gelöscht] EUR" in den Ziffern II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) "Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert des vergebenen Auftrags. Sie dient lediglich als Platzhalter, da dieses Feld derzeit auf Grund einer technischen Voreinstellung als Pflichtfeld für die Weiterbearbeitung des Online-Formulars generiert ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.