Neubau Wohnheim für Menschen mit Behinderung in Füssen / Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lebenshilfe-oal.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Wohnheim für Menschen mit Behinderung in Füssen / Objektplanung Gebäude
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 1, Leistungsphasen 4-9
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Lebenshilfe Ostallgäu-Kaufbeuren e.V. beabsichtigt den Neubau eines Wohnheimes für Menschen mit Behinderung auf einem Grundstück in der Bildhauer-Sturm-Straße, etwa einen Kilometer nördlich der Altstadt von Füssen. Für das Baugrundstück wird derzeit ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Nach Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplans kann die Baugenehmigung der Maßnahme im Freistellungsverfahren durchgeführt werden.
In dem Neubau sollen 24 Menschen mit Behinderung, aufgeteilt auf drei Wohngruppen mit jeweils 8 Bewohner*innen, ein Zuhause finden. Bei den Bewohner*innen handelt es sich um Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung. Diese Personen haben in der Regel einen sehr hohen und vollumfänglichen pädagogischen und pflegerischen Hilfebedarf in ihrer täglichen Lebensführung. Je Bewohner*in ist ein Individualraum mit eigenem Bad und Freisitz geplant. Darüber hinaus sind gemeinsame Koch-/Essbereiche, ein Hobby- und ein Mehrzweckraum sowie Nebenräume wie Lager und Pflegebäder und ein Personalbereich mit Leitungsbüro vorgesehen. Die gesamte Bruttogrundfläche (BGF) umfasst ca. 2.340 m².
Die Errichtung des Wohnheims wird von der Regierung von Schwaben gefördert. Als Grundlage für den Förderantrag wurde bereits eine Entwurfsplanung durch das Architekturbüro Stadtmüller.Burkhardt.Graf.Architekten GbR, Kaufbeuren erstellt, auf deren Grundlage die weiteren Planungsschritte erfolgen sollen. Die Entwurfsplanung liegt den Vergabeunterlagen bei.
Geplant ist ein zweigeschossiges Gebäude mit Teilunterkellerung. Der Neubau soll als Massivbau aus Mauerwerk und Stahlbeton mit vorgehängter, hochwärmegedämmter und hinterlüfteter Holzfassade realisiert werden. Aufgrund des fast quadratischen Grundstückszuschnittes wurde eine Gebäudetypologie mit allseitiger Ausrichtung und innenliegendem Atrium gewählt. Entwurfsziel ist die Schaffung einer baulichen Struktur mit klaren Raumabfolgen und hoher Transparenz, sodass sich die Bewohner*innen schnell zurechtfinden und die Einrichtung durch Pädagog*innen einfach überblickt und beaufsichtigt werden kann. 13 Zimmer sollen rollstuhlgerecht geplant werden.
Das Bauvorhaben soll während der Erstellung durch ein Schadstoffmanagement begleitet und die Raumluftqualität nach der Fertigstellung gemessen und dokumentiert werden.
Der Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung, voraussichtlich im Juli 2023. Der Bauantrag soll im August 2023 eingereicht werden. Mit der Durchführung der Baumaßnahme soll im Frühjahr 2024 begonnen werden, die Fertigstellung und Inbetriebnahme soll bis Ende 2024 erfolgen.
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 1, Leistungsphasen 4 - 9 für den Neubau. Die Beauftragung erfolgt nach § 33 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphase 4 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet die Auftraggeberin im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden.
Die Objektplanung Gebäude wird nach derzeitigem Kenntnisstand entsprechend HOAI Anlage 10.2 „Objektliste Gebäude“ in die Honorarzone III eingestuft.
Nach derzeitigem Kenntnisstand geht die Auftraggeberin von folgenden Kostenansätzen (netto) aus:
- KGR 300 ca. [Betrag gelöscht] EUR,
- KGR 400 ca. [Betrag gelöscht] EUR.
Die Bewertung erfolgt anhand folgender Kriterien; je Kriterium ist maximal die in Klammern angegebene Punktzahl erreichbar:
1. Erfahrung in Planung und Ausführung von Referenzprojekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen:
1.1 Bauvorhaben vergleichbarer Größe (20 Punkte),
1.2 Art der Bauaufgabe: Neubau / Erweiterung (5 Punkte),
1.3 Planung und Ausführung von öffentlich geförderten Bauvorhaben (5 Punkte),
1.4 Planung und Ausführung von Gebäuden für Gesundheit / Betreuung (5 Punkte),
1.5 Planung und Ausführung von rollstuhlgerechten Wohnungen / Wohnheimen (5 Punkte),
2. Anzahl Mitarbeiter (10 Punkte).
Der jeweilige Bewertungsmaßstab ist in der Eignungsmatrix definiert. Die Eignungsmatrix ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter diesen Bewerbern die Auswahl per Los getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung des Bewerbers (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften) zur beruflichen Befähigung für den Projektverantwortlichen (siehe Bewerberbogen). Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ für den Projektverantwortlichen gemäß dem Baukammergesetz (BauKaG) vom 9.5.2007. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfall die Vorgaben der Art. 2 BauKaG erfüllt sind.
a) Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung im Bewerberbogen:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 2,0 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 2,0 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
a) Eigenerklärung zu Referenzprojekten des Bewerbers in der Anlage Referenzliste:
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Projektbearbeitung der Leistungsphase 8 im Jahr 2013 oder später erfolgt ist. Referenzen werden nur gewertet, wenn zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung zumindest die Leistungsphase 4-8 vom Bewerber erbracht worden und abgeschlossen ist (Mindestanforderung).
Bei der Bewertung der Erfahrung in Planung und Ausführung von Referenzprojekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen werden alle Referenzprojekte gewertet, deren Urheberschaft und/oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung/Projektleitung) den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist. Ist die Projektbearbeitung in einem anderen Büro erfolgt, ist für die Bewertung eine Bestätigung des beauftragten Büros über eine verantwortliche Bearbeitung als Projektleiter für die sich bewerbende Person erforderlich und der Bewerbung beizulegen. Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Formblatt Referenzliste abgefragten Angaben zu machen. Bewerber-/Bietergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat.
b) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers im Bewerberbogen: Anzugeben ist die Anzahl der Mitarbeiter und der Führungskräfte, die im Bereich Planung (technische Mitarbeiter) tätig sind, ohne Praktikanten, Sekretariat und dergleichen für die Jahre 2020, 2021 und 2022. Teilzeitkräfte sind auf Vollzeitkräfte (40 h Woche) umzurechnen und auf 2 Dezimalstellen kaufmännisch zu runden.
Siehe III.1.1) dieser Bekanntmachung.
a) Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 124, 124 GWB vorliegen (Eigenerklärung im Bewerberbogen oder EEE).
Zusätzlich hat er anzugeben, ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den
Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist (Eigenerklärung im Bewerberbogen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Als Bewerbung ist der III.6_Bewerberbogen, die Anlage III.7_Eignungsleihe (falls zutreffend), die Anlage III.8_Verpflichtungserklärung (falls zutreffend), die Anlage III.9_Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend), die Anlage III.27_Erklärung Bezug Russland und die Anlage WOLE_Referenzliste einzureichen. Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Bewerbungen können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil der Bewerbung auf die Plattform hochzuladen. Zur Einreichung der Bewerbung muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die Bewerbungsabgabe erklärt, angegeben werden (Textform). Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Bewerbung nicht erforderlich.
Nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
b) Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind über die Vergabeplattform einzureichen. Fragen zum Teilnahmewettbewerb, die nicht 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich über die Vergabeplattform veröffentlicht, ebenso etwaige Änderungen der Bewerbungsunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
c) Die Nachforderung unternehmensbezogener Unterlagen nach § 56 Abs. 2 VgV wird vorbehalten.
Die Bewerber haben keinen Rechtsanspruch auf Nachforderung. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Teilnahmefrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird die Bewerbung ausgeschlossen.
d) Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 S.1 VgV) und legen eine gemeinsame Referenzliste vor. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft, die zugleich eine Bewerbung als Einzelbewerber oder Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft einreichen, sind unzulässig. Eine Mehrfachbeteiligung kann zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und einem Ausschluss aller Angebote, an dem das betreffende Unternehmen beteiligt ist, führen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.