Durchführung von Bewachungsleistungen am BayVGH in Ansbach Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-19-23-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Bewachungsleistungen am BayVGH in Ansbach
Der Auftragnehmer übernimmt im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof den Personenkontroll- und Pfortendienst und somit im Wesentlichen den Personen- und Objektschutz. Er gewährleistet die Sicherheit im und im Umkreis des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und unterstützt den Auftraggeber im Vollzug und bei der Durchsetzung geordneter Handlungsabläufe.
Der Auftragnehmer übernimmt im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof den Personenkontroll- und Pfortendienst und somit im Wesentlichen den Personen- und Objektschutz. Er gewährleistet die Sicherheit im und im Umkreis des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und unterstützt den Auftraggeber im Vollzug und bei der Durchsetzung geordneter Handlungsabläufe.
Der Vertrag verlängert sich zwei Mal jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet damit spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 30.06.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer II, Seite 3 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister oder nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet, aber auf andere Weise die Erlaubnis zur Berufsausübung.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Berufs-/ Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder Eintragung bei der IHK oder anderweitige sonstige Nachweise oder jeweils gleichwertig.
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Zum Nachweis über die Erlaubnis zur Durchführung der gewerbsmäßigen Bewachung ist die Erlaubnis gem. § 34a der Gewerbeordnung einzureichen.
Eigenerklärung Mindestjahresumsatz gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III, Seite 4 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Mindestjahresumsatz i. H. v. [Betrag gelöscht] Euro (NETTO) JEWEILS in den letzten DREI (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2020, 2019).
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Eigenerklärung Berufshaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III, Seite 5 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe:
Personenschäden i. H. v. 1.500.000,00 €
Sachschäden i. H. v. 1.000.000,00 €
Vermögensschäden i. H. v. 250.000,00 €
Abhandenkommen bewachter Sachen i. H. v. 250.000,00 €
Abhandenkommen von Schlüsseln, Codekarten und Transpondern i. H. v. 250.000,00 €
Bearbeitung-/Tätigkeitsschäden i. H. v. 250.000,00 €
Umwelthaftpflichtschäden (inkl. Umwelthaftpflicht-Regress) i. H. v. 1.500.000,00 €
Die Versicherungshöhe muss jeweils das Zweifache der Summen je Versicherungsjahr betragen, für Umwelthaftpflichtschäden inkl. Umwelthaftpflichtregress das Einfache.
Eine entsprechende vorbehaltlose schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft (, dass eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe im Auftragsfall abgeschlossen werden kann,) oder einen entsprechenden Versicherungsnachweis (, sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereits besteht,) wird auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eingereicht.
Vorlage von drei (DREI) geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 6 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Abgabe nachfolgender Eigenerklärung: „Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir in mindestens 3 (DREI) Fällen geeignete Leistungen erbracht habe(n).“
Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre (Maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist.) sein. Laut Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 6 von 12 ist für JEDE Referenz anzugeben:
- Dauer des Vertragsverhältnisses
- Beschreibung der ausgeführten Leistung
- Auftragswert
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten
„Geeignete Leistungen“ wird wie folgt konkretisiert (d. h. Eigenschaften, die die von den Bewerbern/Bietern vorzulegende(n) Referenz(en) zwingend erfüllen muss/müssen; „Mindestanforderungen“ an die Referenz(en)):
- Es sind vergleichbare Objekte als Referenzen vorzuweisen. Als vergleichbare Objekte zählen Verwaltungs- und Gerichtsgebäude oder vergleichbare Behörden.
Es können auch mehr als 3 Referenzen angegeben werden, diese sind dann auf gesonderter Anlage vorzunehmen.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor.
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Eigenerklärung zur technischen Ausrüstung, zu Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zu Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 7 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Der Bieter muss ein Qualitätssicherungssystem nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig einsetzen. Erklären Sie in einer selbst zu erstellenden Erklärung, dass Sie ein solches Qualitätssicherungssystem einsetzen und welches. Setzen Sie ein anderes als ein Qualitätssicherungssystem nach DIN EN ISO 9001 ein, stellen Sie dessen Gleichwertigkeit zu dem in der DIN EN ISO 9001 beschriebenen Qualitätssicherungssystem dar.
Der Bieter muss ein Qualitätssicherungssystem nach DIN 77200 oder gleichwertig einsetzen. Erklären Sie in einer selbst zu erstellenden Erklärung, dass Sie ein solches Qualitätssicherungssystem einsetzen und welches. Setzen Sie ein anderes als ein Qualitätssicherungssystem nach DIN 77200 ein, stellen Sie dessen Gleichwertigkeit zu dem in der DIN 77200 beschriebenen Qualitätssicherungssystem dar.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Entsprechende Nachweise
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Eigenerklärung, aus der ersichtlich ist, welche Teile des Auftrags der Wirtschaftsteilnehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 10 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
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Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 12 von 12 mit folgendem Inhalt:
Dem Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist bekannt, dass die jeweils genannten und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle geforderten Bestätigungen oder Nachweise innerhalb der dann gesetzten Frist vorgelegt werden müssen.
Der/Das Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bestätigt ausdrücklich, dass es über die vorstehend verlangten wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Ferner, dass er über die vorstehend verlangten personellen und technischen Mittel sowie über ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Ferner, dass ihm bekannt ist, dass ein Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt, wenn in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungsnachweise Täuschungen begangen, Auskünfte zurückgehalten oder die erforderlichen Nachweise nicht übermittelt werden.
Vergleiche hierzu unter anderem die Anlagen "L 2496 Schutzerklärung Scientology" und "L 2495 Verpflichtungserklärung"; im Übrigen wird auf die Vertragsunterlagen hingewiesen.
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Bei der durchzuführenden Personenkontrolle müssen mindestens ein Mann UND eine Frau pro Einsatz eingeteilt sein (vgl. Ziff. 7.1 des Leitungsverzeichnisses).
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Kalkulation Stundenverrechnungssatz:
Für die Kalkulation sind die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung unter "Nr. 22 Vergütung" zu beachten: "Der Preisvereinbarung liegt der geltende Lohntarifvertrag in der zurzeit gültigen Fassung für Sicherheitsleistungen in Bayern zu Grunde. Das eingesetzte Sicherheitspersonal ist mindestens nach dem jeweils gültigen Lohntarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Bayern zu entlohnen.(...)" (Vgl. LB)
Als Kalkulationsgrundlage ist mindestens Lohngruppe 2 c) des Lohntarifvertrag Nr. 37 für Sicherheitsdienstleistungen in Bayern zu verwenden.
Der Vordruck "Formblatt SVS_2023" ist vollständig auszufüllen. Die Preise müssen alle in den Vertragsunterlagen aufgestellten Anforderungen umfassen - sowohl die Eigenleistungen des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft als auch die von Dritten (insbesondere Unterauftragnehmern) zu erbringenden Leistungen.
Bitte achten Sie darauf, dass der jeweilige Stundenverrechnungssatz an allen dafür vorgesehenen Stellen Ihres Angebotes (Angebotsformular, Kalkulation Stundenverrechnungssatz) identisch ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Wirtschaftsteilnehmers in Frage stellen.
Eigenerklärung, dass der Wirtschaftsteilnehmer in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro verhängt wurde.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der (öffentliche) Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister gem. § 150a der Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt für Justiz sowie ggfs. einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 des
Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) beim Bundeskartellamt anfordern.
Falls Sie die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben können, ist auf einer eigens zu erstellenden, gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
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Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Falls die Bewerbung/das Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Wirtschaftsteilnehmer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht älter als 6 Monate am letzten Tag der Angebotsfrist) der gesetzlichen Sozialversicherung (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist) sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) jeweils auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einreichen.
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Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Der Wirtschaftsteilnehmer legt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht älter als 6 Monate am letzten Tag der Angebotsfrist) der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers oder Gleichwertiges vor.
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Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 3 von 12 Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen des Wirtschaftsteilnehmers nicht in Liquidation befindet.
Alternativ hierzu: Eigenerklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und der Wirtschaftsteilnehmer den Insolvenzplan auf Verlangen vorlegen wird.
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Ortsbesichtigung:
Eine Ortsbesichtigung ist möglich.
Wir bitten um vorzeitige Terminvereinbarung. Die Terminabsprache erfolgt über die Zentrale Vergabestelle der Regierung von Oberbayern unter: www.auftraege.bayern.de.
Es können nur Terminanfragen berücksichtigt werden, die bis spätestens 13.03.2023 über die eVergabeplattform eingehen.
Teilnahmeberechtigt sind maximal zwei Personen pro Interessent, die namentlich zu benennen sind.
Bei der Besichtigung wird das Tragen einer medizinischen Atemschutzmaske oder einer Maske der Schutzklasse FFP2 empfohlen.
Die Ortsbesichtigung dient der Information über die Verhältnisse vor Ort.
Fragen, die sich aus der Ortsbesichtigung ergeben, sind ausschließlich schriftlich über www.auftraege.bayern.de zu stellen. Vor Ort werden keine Fragen beantwortet.
Die Teilnahme an einem Termin zur Ortbesichtigung wird dringend empfohlen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).