Bereitstellung und Betrieb von Bettplätzen zur Unterbringung wohnungsloser Einzelpersonen und Paare Referenznummer der Bekanntmachung: SOZ-2022-0051
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung und Betrieb von Bettplätzen zur Unterbringung wohnungsloser Einzelpersonen und Paare
Bereitstellung und Betrieb von bis zu 90 Bettplätzen zur Unterbringung wohnungsloser Einzelpersonen und Paare
Landeshauptstadt München
Amt für Wohnen und Migration
S-III-U
Franziskanerstraße 8
81669 München
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung und der Betrieb von insgesamt bis zu 90 Bettplätzen zur Unterbringung wohnungsloser Personen, die der*die Betreiber*in der Auftraggeberin in einem Unterkunftsbetrieb inklusive der Betriebsführung auf Basis der bekanntgemachten Unterlagen, insbesondere auf Basis der Leistungsbeschreibung und der Vereinbarung über die Bereitstellung und den Betrieb von Unterkünften (siehe Anlagen) zur Verfügung stellt.
Eine Teilnahme an der Ausschreibung ist möglich, sobald das angebotene Objekt über
mindestens 80, maximal 90 Bettplätze verfügt. Diese sollen in einer Beherbergungsunterkunft oder vergleichbaren Einrichtung, z.B. auch in Räumlichkeiten in Container- oder Modulbauweise, beschafft werden.
Die feste Laufzeit beginnt zum 12.01.2023 und endet mit Ablauf des 11.07.2026. Die
vertragsgegenständlichen Bettplätze sind von dem*der Betreiber*in über die gesamte
Vertragslaufzeit uneingeschränkt und exklusiv zur Belegung durch die LHM verfügbar zu halten.
Neben der Bereitstellung der Unterbringungsplätze erbringt der*die Betreiber*in die
Betriebsführung. Die Betriebsführung beinhaltet u.a. die Aufnahme der zugewiesenen
Personen, die Meldung von Umzügen, Kündigungen und freien Plätzen an das Amt für Wohnen und Migration sowie die Meldung von Vorfällen in der Unterkunft. Des Weiteren hat der*die Betreiber*in durch regelmäßige Reinigung für einwandfreie hygienische Verhältnisse zu sorgen. Die Verpflegung der untergebrachten Personen muss nicht von der dem*der Betreiber*in sichergestellt werden und ist deshalb auch nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Mit dem*der Anbieter*in, der*die den Zuschlag erhält, wird die verfahrensgegenständliche Vereinbarung über die Bereitstellung und den Betrieb von Unterkünften (siehe Anlage) zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmer*in geschlossen. Neben den Leistungen der Betriebsführung wird in der Leistungsbeschreibung bzw. im Vertragswerk die Abrechnung der
Bettplatzentgelte sowie die Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt München (LHM) geregelt.
Für alle Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung sowie Anlagen verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Gem. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen, die der betreffende öffentliche Auftraggeber nicht voraussehen konnte, es nicht zulassen, die
Mindestfristen einzuhalten, die für das offene und das nicht offene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschrieben sind; die Umstände zur Begründung der äußersten Dringlichkeit dürfen dem öffentlichen Auftraggeber nicht zuzurechnen sein. Vorliegend liegen äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen vor, welche die Landeshauptstadt München, Sozialreferat nicht voraussehen konnte und die es nicht zulassen, die Mindestfristen einzuhalten, die für das offene und das nicht offene Verfahren
sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschrieben sind. So fällt besonders stark ins Gewicht, dass das Sofortunterbringungssystem massiv belastet ist; dies insbesondere auch aufgrund des Kriegs gegen die Ukraine, der
weitere Personen in die Unterbringungsverantwortung der LHM strömen lässt. Die Auslastung des Systems ist in den verschiedenen Wohnformen enorm hoch. Die bisherigen Erfahrungswerte der Fachabteilung, des Amtes für Wohnen und
Migration, sowie die aktuelle Planungsliste zeigen, dass mit einer spürbaren Entlastung des Sofortunterbringungssystems im Bereich der Unterbringung von Familien, aber auch von Einzelpersonen und Paaren auch im Jahr 2023 nicht gerechnet werden kann.
Die Grundstück- und Immobilienmarktsituation in München ist
so angespannt, dass Grundstücksverfügbarkeiten zwingend genutzt werden müssen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bereitstellung und Betrieb von Bettplätzen zur Unterbringung wohnungsloser Einzelpersonen und Paare
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gräfelfing
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 82166
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]0
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Es kann gem. §160 GWB die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer Süd Bayernbeantragt werden, wobei ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist (§160 III GWB), soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt