Schlosserarbeiten - Treppenhäuser und Freitreppe (BA 4) Referenznummer der Bekanntmachung: 621.15.5/162
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haßfurt
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 97437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hassberge.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.vergabe.hassberge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schlosserarbeiten - Treppenhäuser und Freitreppe (BA 4)
Leistung: Schlosserarbeiten - Treppenhäuser und Freitreppe (BA 4)
Georg-Nadler-Str. 7, 96106 Ebern
ca. 90 lfm: Demontage von Treppengeländer und Treppenumwehrung aus Holz und Metall - Treppenhaus - Ost
ca. 80 lfm: Demontage von Treppengeländer und Treppenumwehrung aus Holz und Metall – Treppenhaus - West
ca. 55 lfm: Neue Treppenraumumwehrungen (Harfengitter) – Treppenhaus - Ost
ca. 42 lfm: Neue Treppenraumumwehrungen (Harfengitter) – Treppenhaus – West
ca. 36 lfm: Neue Treppengeländer / Treppenlaufumwehrung – Treppenhaus Ost (ca. 60 m²)
ca. 36 lfm: Neue Treppengeländer / Treppenlaufumwehrung – Treppenhaus West (ca. 60 m²)
ca. 36 lfm: Edelstahlhandläufe – Treppenhaus Ost
ca. 36 lfm: Edelstahlhandläufe – Treppenhaus West
ca. 10 lfm: Geländerkonstruktion mit Brüstungsbekleidung – Freitreppe
ca. 7,5 lfm: Edelstahlhandläufe – Freitreppe
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistung: Schlosserarbeiten - Treppenhäuser und Freitreppe (BA 4)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Föritztal
NUTS-Code: DEG0H Sonneberg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.heublein-metall.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Nachprüfverfahren ist in den §§ 155 ff. GWB geregelt.
Gemäß § 160 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt allerdings nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.