Pflege und Weiterentwicklung der Individualsoftware DMS-Cache Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000284
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE234 Amberg-Sulzbach
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/nuernberg/info_service_1.php
Abschnitt II: Gegenstand
Pflege und Weiterentwicklung der Individualsoftware DMS-Cache
Gegenstand der Vergabe ist die Pflege und Weiterentwicklung einer Individualsoftware zur Unterstützung der Anzeige von Dokumenten der elektronischen Akte in der bayerischen Justiz. Die Software stellt im Hintergrund Funktionalitäten zur sicheren Übertragung und zur Zwischenspeicherung zur Verfügung.
Gegenstand des Vertrags ist die Pflege und Weiterentwicklung der Individualsoftware DMS-Cache zur Unterstützung der Anzeige von Dokumenten der elektronischen Akte in der bayerischen Justiz. Die Software stellt im Hintergrund Funktionalitäten zur performanten und sicheren Übertragung und zur Zwischenspeicherung zur Verfügung.
Vor Ablauf der Grundvertragslaufzeit kann der Auftraggeber als Option den Vertrag zweimalig jeweils um ein Jahr verlängern.
Als Obergrenze für Weiterentwicklungsleistungen werden maximal 600 Personentage abgerufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pflege und Weiterentwicklung der Individualsoftware DMS-Cache
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36043
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.it-novum.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen:
- der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
- Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.