Neubau Gesundheitsamt in Garmisch-Partenkirchen
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garmisch-Partenkirchen
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82467
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lra-gap.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Gesundheitsamt in Garmisch-Partenkirchen
Das in den 1960er Jahren errichtete Gesundheitsamt des Landkreises Garmisch-Partenkirchen ist sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Der Landkreis plant deshalb die Errichtung eines Ersatzneubaus auf dem am nordöstlichen Rand des Ortskerns von Garmisch gelegenen Grundstück Partnachstraße 26.
Das Aufgabenspektrum des Gesundheitsamtes umfasst im Wesentlichen die Bereiche Gesundheitsförderung, Infektionsschutz, Umwelthygiene, amtsärztlicher Gutachtensdienst, Kinder- und Jugendgesundheitspflege, Aufsicht über die Heilberufe und die Gesundheitsberichterstattung. Der Neubau mit einer oberirdischen Bruttogrundfläche (BGF) von etwa 1.340 qm soll in die Einheiten „Verwaltungsbereich“ (für etwa 50 Mitarbeitende), „Untersuchungsbereich unkritisch“ und „Untersuchungsbereich kritisch“ gegliedert werden. Zusätzlich soll ein Tiefgaragengeschoss mit einer BGF von rund 700 qm entstehen. Um den Aufgaben und Erfordernissen eines Gesundheitsamtes gerecht zu werden, ist es nötig, dass die erforderlichen Nutzflächen in bestimmter Weise voneinander getrennt und auch miteinander verbunden sind. Ein besonderes Augenmerk ist bei der gesamten Planung darauf zu legen, dass das Gebäude in seinen Nutzungsabläufen bzw. Nutzungszusammenhängen im Seuchenfall und im Nicht-Seuchenfall bzw. Normalfall gleichermaßen optimal funktioniert.
Mit dem vorliegenden Wettbewerb erwartet sich der Auslober für das geplante Bauvorhaben gestalterisch, funktional und wirtschaftlich (in Bezug auf die Herstellungs-, Unterhalts- und Betriebskosten) überzeugende Lösungen. Ein besonderes Augenmerk soll außerdem auf der Planung eines nachhaltigen Gebäudes liegen: es wird ein Effizienzhaus 40-Standard und eine Zertifizierung angestrebt, um das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ zu erhalten.
Für den Wettbewerb sind folgende Termine vorgesehen: Versand der Unterlagen an die ausgewählten Teilnehmer: Ende März 2023, Rückfragenbeantwortung bis: Ende April 2023, Abgabe Wettbewerbsarbeiten: Mitte Juni 2023.
Auftragsgegenstand sind die Objektplanung Gebäude gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 1 und die Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 2, jeweils mindestens die Leistungsphasen 1-5. Der Auslober beabsichtigt optional Planungsleistungen für die Leistungsphasen 6-9 stufenweise zu vergeben. Ein Anspruch auf die Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung kann kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen und keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden.
Es werden gesonderte Verträge über die Leistungen der Objektplanung Gebäude einerseits und über die Leistungen der Objektplanung Freianlagen andererseits geschlossen. Handelt es sich beim Preisträger um einen Zusammenschluss aus Architekturbüro und Landschaftsarchitekturbüro, müssen diese auch als Bietergemeinschaft am Verhandlungsverfahren teilnehmen. Der jeweilige Vertrag wird aber nur mit dem für die jeweilige Planungsdisziplin zuständigen Mitglied geschlossen (keine Arbeitsgemeinschaft/gesamtschuldnerische Haftung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das Verfahren wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit 18 Teilnehmern, von denen 6 gesetzt werden, durchgeführt. Die gesetzten Teilnehmer müssen die an die Bewerber gestellten Anforderungen und Kriterien ebenfalls erfüllen.
Informationen zur Teilnahmeberechtigung:
Gegenstand des Wettbewerbs sind die Gebäude- und Freianlagenplanung. Für die Teilnahme am Wettbewerb bewerben sich Architekten. Erst nach Abschluss des Auswahlverfahrens müssen die zum Wettbewerb zugelassenen Architekten einen Landschaftsarchitekten auswählen, mit dem sie für die Bearbeitung des Wettbewerbs zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit ist zwingend. Ebenfalls zugelassen sind Einzelbewerber, die beide Objektplanungen abdecken können.
Die Bewerber/Teilnehmer haben die Teilnahmeberechtigung nach §§ 6, 79 Abs. 2 VgV (Vermeidung von Interessenkonflikten) und nach RPW 2013 § 4 Abs. 2 (Teilnahmehindernisse) eigenverantwortlich zu prüfen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge erfüllt sein.
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, die einen Projektverantwortlichen benennen, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht und im Auftragsfall die Vorgaben des Art. 2 BauKaG erfüllt sind.
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage „Erklärung Bewerbergemeinschaft“) abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Informationen zur Auswahl der Teilnehmer:
Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist der Nachweis eines in den Leistungsphasen 2-5 bearbeiteten Referenzprojekts der Objektplanung Gebäude mit Herstellungskosten (KGr. 300 + 400 nach DIN 276, netto) von mindestens [Betrag gelöscht] EUR. Das Referenzprojekt muss mindestens der Honorarzone III zugeordnet sein. Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Bearbeitung der Leistungsphase 5 im Jahr 2013 oder später erfolgt ist und diese bis zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung abgeschlossen wurde. Es werden alle Referenzprojekte gewertet, deren Urheberschaft und/oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung/Projektleitung) den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist. Ist die Projektbearbeitung in einem anderen Büro erfolgt, ist für die Bewertung eine Bestätigung des beauftragten Büros über eine verantwortliche Bearbeitung als Projektleiter für die sich bewerbende Person erforderlich und der Bewerbung beizulegen. Der Nachweis kann auch durch mehrere Bauvorhaben mit Herstellungskosten von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR erbracht werden, bei denen in Summe die Leistungsphasen 2-5 bearbeitet wurden.
Unter den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Auswahl per Los getroffen.
Siehe III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
- Qualität der städtebaulichen Struktur und Gestalt;
- Qualität, Gestalt und Funktionalität der Bebauung;
- Qualität, Gestalt und Funktionalität der Grün- und Freiräume;
- Funktionalität der inneren und äußeren Erschließung;
- Wirtschaftlichkeit;
- Nachhaltigkeit und Energieeffizienz.
Die voraussichtliche Wettbewerbssumme beträgt [Betrag gelöscht] EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Es werden weder Bearbeitungshonorare bezahlt noch Kosten erstattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Angaben für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb:
a) Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und zum Verfahren sind über die unter I.3) genannte Vergabeplattform einzureichen. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich auf der genannten Vergabeplattform eingestellt, ebenso etwaige Änderungen der Bewerbungsunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
b) Als Bewerbung sind der Teilnahmeantrag und das Formblatt „Referenz Objektplanung Gebäude“ sowie ggf. (falls zutreffend) die Formblätter „Erklärung Bewerbergemeinschaft derselben Fachrichtung“, „Eignungsleihe“ mit „Verpflichtungserklärung“ elektronisch über die unter I.3) genannte Vergabeplattform einzureichen. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Bewerbung nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
2. Angaben zum Verhandlungsverfahren nach VgV (nach dem Wettbewerb)
Weitere Beauftragung und vertragliche Regelungen:
Der Auftraggeber wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen beauftragen. Hierzu wird mit allen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt. Grundlage für die Beauftragung wird das Vertragsmuster des Auftraggebers.
Ausschlussgründe:
Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Eignungskriterien:
Der Auftrag kann nur an Preisträger vergeben werden, die folgende Eignungskriterien in Form von Mindestanforderungen erfüllen.
a) Nachweis der beruflichen Befähigung des im Teilnahmeantrag genannten Projektverantwortlichen entsprechend der unter III.1.10) dieser Bekanntmachung formulierten Bestimmungen,
b) Bauvorhaben vergleichbarer Größe: Nachzuweisen ist ein Referenzprojekt der Objektplanung Gebäude mit folgenden Mindestvoraussetzungen:
- LPH 6-8 bearbeitet,
- Herstellungskosten (KGr. 300 + 400 nach DIN 276, netto) [Betrag gelöscht] EUR,
- Honorarzone III,
- Bearbeitung der Leistungsphase 8 im Jahr 2013 oder später und diese bis zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung abgeschlossen,
- Urheberschaft und/oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung/Projektleitung) ist den sich bewerbenden Personen zuzurechnen.
c) Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von [Betrag gelöscht] EUR und für Sachschäden von [Betrag gelöscht] EUR bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Unteraufträge:
Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages bzw. für den Nachweis der Leistungsfähigkeit der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die vergeben werden sollen, zu benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmen ist auf Anforderung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland