BvA_Stadt Vilsbiburg - Neuaufstellung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan - Architektenleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 93/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vilsbiburg
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vilsbiburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
BvA_Stadt Vilsbiburg - Neuaufstellung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan - Architektenleistung
Die Stadt Vilsbiburg plant die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das gesamte Stadtgebiet von 68,89 km² (6.888,55 ha; 68.885.460,00 m²).
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Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 für die Flächenplanung des Leistungsbildes Flächennutzungsplan gem. § 18 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 2 Abschnitt 1 i.V.m. Anlage 2 HOAI 2021. Weiterhin werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Landschaftsplanung gem. § 23 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 2 Abschnitt 2 i.V.m. Anlage 4 HOAI 2021 vergeben.
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Zudem werden im Leistungsbild Flächennutzungsplan noch folgende Besondere Leistungen vergeben:
- Besondere Leistungen der Ziffer 3 lit. a-i, k gem. Anlage 9 HOAI 2021
- Besondere Leistungen der Ziffer 5 lit. a-y gem. Anlage 9 HOAI 2021
- Besondere Leistungen der Ziffer 4 lit. b-g, j gem. Anlage 9 HOAI 2021
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Im Leistungsbild Landschaftsplanung werden zudem noch folgende Besondere Leistungen vergeben:
- Besondere Leistungen der Ziffer 6 lit. a-l gem. Anlage 9 HOAI 2021
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Zudem wird als zusätzliche Leistung die Erstellung eines Standortkonzepts für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet von Vilsbiburg optional beauftragt.
84137 Vilsbiburg Erfüllungsort für die Leistungen ist das Stadtgebiet Vilsbiburg, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Stadt Vilsbiburg plant die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das gesamte Stadtgebiet von 68,89 km2 (6.888,55 ha; 68.885.460,00 m2).
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Der bestehende Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1999 umfasst inzwischen 27 Deckblätter (abrufbar unter: https://www.vilsbiburg.de/Flaechennutzungsplan-der-Stadt-Vilsbiburg.n526.html ). Allerdings ist der derzeit bestehende Flächennutzungsplan in vielen Bereichen nicht mehr anwendbar.
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Die Stadt Vilsbiburg ist sehr ländlich orientiert und setzt sich aus einem relativ großen Stadtkern und einigen kleinen Ortsteilen zusammen. Im Laufe der Jahre haben sich vereinzelte landwirtschaftliche Gebiete zu einem Ortsteil mit überwiegender Wohnbebauung entwickelt. Einige dieser Gebiete sollen nun nicht mehr als landwirtschaftliche Nutzfläche, sondern als Wohnbaufläche (im bereits bebauten Zustand) dargestellt werden.
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Weiterhin gibt es auch viele Flächen im Stadtgebiet, die nicht mehr entsprechend ihrer dargestellten Weise genutzt werden (z. B. dargestelltes Mischgebiet - aber überwiegend Wohnbebauung vorhanden). Unter anderem sind auch Neufestlegungen von z.B. Gewerbegebieten, Wohnbaugebieten auf derzeit ausgewiesenen landwirtschaftlichen Nutzflächen in Planung.
Zudem ist derzeit die Einarbeitung einer Nordumgehung in Planung, welche die Freihaltung der Trasse im Flächennutzungsplan erfordert.
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Die Stadt Vilsbiburg möchte zudem einen Fokus auf Freiflächen für Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet legen. In diesem Zusammenhang ist die Erstellung eines Standortkonzepts angedacht, welche parallel zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans erfolgen sollte. Die Konzeptstudie soll Ausschlussbereiche definieren, die aus landschaftsplanerischer Sicht sowie aufgrund einschlägiger fachlicher bzw. rechtlicher Vorgaben grundsätzlich nicht für Freiflächen-PV-Anlagen in Betracht kommen. Es sollen zudem Restriktionsflächen, die aufgrund ihrer Bedeutung für Natur und Landschaft nicht, bedingt oder eingeschränkt geeignet sind dargestellt werden sowie potenziell geeignete Standorte für Freiflächen-PV-Anlagen geprüft werden. Das Standortkonzept soll demnach als informelle Planung i. S. d. § 11 Abs. 6 Nr. 11 BauGB fungieren und bei künftigen Bauvoranfragen berücksichtigt werden und in der Bauleitplanung als mögliche Entscheidungsgrundlage beachtet werden. Alternativ ist die Darstellung von Konzentrations- bzw. Vorrangfläche im Flächennutzungsplan möglich. Demnach wird die Erstellung einer solchen Konzeptstudie optional im Rahmen dieses Vergabeverfahren vergeben.
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Die Stadt Vilsbiburg plant derzeit mit einem Zeitraum für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan von ca. insgesamt 5 Jahren. Die Planungen sollten demnach nach Auftragsvergabe unmittelbar beginnen.
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Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 für die Flächenplanung des Leistungsbildes Flächennutzungsplan gem. § 18 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 2 Abschnitt 1 i.V.m. Anlage 2 HOAI 2021. Weiterhin werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Landschaftsplanung gem. § 23 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 2 Abschnitt 2 i.V.m. Anlage 4 HOAI 2021 vergeben.
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Zudem werden im Leistungsbild Flächennutzungsplan noch folgende Besondere Leistungen vergeben:
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- Besondere Leistungen der Ziffer 3 lit. a-i, k gem. Anlage 9 HOAI 2021
- Besondere Leistungen der Ziffer 5 lit. a-y gem. Anlage 9 HOAI 2021
- Besondere Leistungen der Ziffer 4 lit. b-g, j gem. Anlage 9 HOAI 2021
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Im Leistungsbild Landschaftsplanung werden zudem noch folgende Besondere Leistungen vergeben:
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- Besondere Leistungen der Ziffer 6 lit. a-l gem. Anlage 9 HOAI 2021
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Zudem wird als zusätzliche Leistung die Erstellung eines Standortkonzepts für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet von Vilsbiburg optional beauftragt.
Stufenweise Beauftragung:
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Flächennutzungsplan:
Stufe 1: Leistungsphase 1
Stufe 2: Leistungsphasen 2 und 3
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Landschaftsplan:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2
Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4
Der bestehende Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1999 umfasst inzwischen 27 Deckblätter, abrufbar unter:
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https://www.vilsbiburg.de/Flaechennutzungsplan-der-Stadt-Vilsbiburg.n526.html
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(Allerdings ist der derzeit bestehende Flächennutzungsplan in vielen Bereichen nicht mehr anwendbar.)
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Schnellstmöglicher Planungsbeginn nach Abschluss des Vergabeverfahrens vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadt Vilsbiburg - Neuaufstellung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan - Architektenleistung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY6FM9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.