Kinderklinik Dritter Orden Passau Referenznummer der Bekanntmachung: 356 KIK PSO + 391 KIK BFS_VgV ARC
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kinderklinik Dritter Orden Passau
- Erweiterung und Strukturverbesserung der Pädiatrischen Psychosomatik - Strukturverbesserung und Erweiterung der Berufsfachschule für Pflege
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
356 KIK PSO
Kinderklinik Dritter Orden Passau - Erweiterung und Strukturverbesserung der Pädiatrischen Psychosomatik
391 KIK BFS
Kinderklinik Dritter Orden Passau – Strukturverbesserung und Erweiterung der Berufsfachschule für Pflege
Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff HOAI 2013, LPH 3-9 (ARC)
Der Standort Kinderklinik Dritter Orden Passau der Kliniken Dritter Orden gGmbH München ist als Zentrum für Kinder- und Jugendgesundheit Ostbayern eine leistungsstarke Einrichtung zur stationären und ambulanten Versorgung von Kindern und Jugendlichen, die moderne Medizin mit langem Traditionsbewusstsein vereint.
Die Kinderklinik ist mit insgesamt 80 Planbetten und 5 teilstationäre Betten (Plätzen) in der Fachrichtung Kinderchirurgie und Kinder- und Jugendmedizin im Krankenhausplan des Freistaats Bayern aufgenommen. Neben den Fachrichtungen Pädiatrie, Neonatologie und Kinderchirurgie werden innerhalb der Pädiatrie seit ca. 15 Jahren 12 Betten und 3 Plätze als Pädiatrische Psychosomatische Einheit betrieben. Die Kinderklinik betreibt daneben ein großes Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ).
In enger Kooperation mit dem benachbarten Bezirkskrankenhaus Passau (Fachklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie) ist ein neues Betriebskonzept für die Psychosomatik an der Kinderklinik Passau erarbeitet worden mit dem Ergebnis, dass die Psychosomatik am Standort gestärkt werden soll.
Mit Antrag vom 15.09.2021 wurde daher die Umwidmung von 10 Betten zur künftigen Nutzung für pädiatrische Psychosomatik beim StMGP eingereicht und dieser am 15.12.2021 genehmigt. In 12/2022 wurde das Raum- und Funktionsprogramm vom StMGP für die Erweiterung und Strukturverbesserung der Pädiatrischen Psychosomatik mit 900m² förderfähiger Nutzfläche genehmigt.
An der Kinderklinik wird zudem eine Berufsfachschule für Pflegekräfte betrieben, die sich kontinuierlich vergrößert hat und im Bestand nun nicht mehr ausreichend adäquat betrieben werden kann. Mit Bescheid der Regierung von Niederbayern vom 26.10.2022 wurde die Anzahl der Ausbildungsplätze von urspr. 60 und seit 2019 72 nun auf 75 Plätze ab dem Schuljahr 2023/2024 genehmigt. Daraus abgeleitet wurde Ende 2022 für die Strukturverbesserung und Erweiterung der Berufsfachschule für Pflege ein Soll-Raumprogramm mit 449m² förderfähiger Nutzfläche entwickelt.
Um den Standort hinsichtlich der o.g. Bedarfe weiterzuentwickeln, wurden also in 2021 und 2022 in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sowie der Regierung von Niederbayern ziel-planerische Überlegungen zur Strukturverbesserung angestellt und Grundlagenermittlungen und Vorplanungen veranlasst.
In 12/2022 und 01/2023 wurden zwei Anträge auf Vorwegfestlegung in ein Jahreskrankenhausbauprogramm bei der Regierung von Niederbayern mit der Zielsetzung, dass beide Maßnahmen im Sommer 2023 das Jahreskrankenhausbauprogramm 2023 aufgenommen werden, eingereicht:
• PSO - Erweiterung und Strukturverbesserung der Pädiatrischen Psychosomatik
• BFS - Strukturverbesserung und Erweiterung der Berufsfachschule für Pflege
Geplant ist bei einer erfolgreichen Aufnahme beider Maßnahmen in das Jahreskrankenhausbauprogramm 2023 ab der Leistungsphase 3 (LPH 3) eine gemeinsame Planung, Ausschreibung und bauliche Abwicklung der beiden Maßnahmen, um dadurch einen zügigen Projektablauf erreichen und dadurch Kosten zu reduzieren und Schnittstellen minimieren zu können.
Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass es sich um zwei kostentechnisch einzeln zu betrachtende Projekte handelt, für die jeweils einzelne Bau- und Ausstattungsplanungen und Verwendungsnachweise eingereicht werden müssen. Ab der LPH 3 sind weiterhin die Kosten daher getrennt zu erstellen und zu verfolgen.
Folgende Kostenschätzungen wurden in der LPH 2 ermittelt (nach DIN 276 (2018) in € brutto):
PSO - Erweiterung und Strukturverbesserung der Pädiatrischen Psychosomatik (Kostenstand 08/2022):
• KG 200: 10.000,00 € (ELT)
• KG 300: 3.885.727,83 € (Hochbau + zivile / medizinische Festeinbauten)
• KG 410-430, 470-480: 2.232.205,57 € (HLSK + med. Gase + Gebäudeautomation)
• KG 440-490: 2.093.040,00 € (ELT + Fördertechnik + Medienschienen + Medien)
• KG 600: 345.264 € (Lose Ausstattung Hochbau)
• KG 600: 43.092 € (Lose Ausstattung Sanitär)
• KG 700: 3.013.265,47 € (Baunebenkosten, 35% der KG 200-600)
• Gesamt: 11.622.595,37 €
BFS - Strukturverbesserung und Erweiterung der Berufsfachschule für Pflege (Kostenstand 11/2022):
• KG 200: 3.150 € (ELT)
• KG 300: 2.333.935 € (Hochbau + zivile / medizinische Festeinbauten + Skills lab-Ausstattung)
• KG 410-430, 470-480: 826.486 € (HLSK + med. Gase + Gebäudeautomation)
• KG 440-490: 922.965 € (ELT + Fördertechnik + Medienschienen + Medien)
• KG 600: 198.254 € (Lose Ausstattung Hochbau)
• KG 600: 12.428 € (Lose Ausstattung Sanitär)
• KG 600: 2.850 € (Lose Ausstattung ELT)
• KG 700: 1.397.522 € (Baunebenkosten, 32,5% der KG 200-600)
• Gesamt: 5.697.591 €
Folgender Terminrahmen (Stand 01/2023) stellt die aktuellen Terminziele des Auftraggebers dar:
• 02/2022 – 06/2023 – VgV-Verfahren ARCH, ELT, HLS, TWP
• 07/2023 – VWF, Annahme Aufnahme PSO + BFS in das JKHBP 2023
• 07/2023 – Planungsstart LPH 3
• 07-12/2023 – LPH 3, Erstellung Bau- und Ausstattungsplanung PSO+BFS
• 01/2024 – LPH 3 - Einreichung BAP
• 02/2024 – LPH 4 - Einreichung Bauantrag
• 01/2024 – 12/2026 – LPH 5 Ausführungsplanung
• 03/2024 – 07/2024 LPH 6-7, Ausschreibung erster Pakete
• 08/2024 – Fachliche Billigung BAP
• 08/2024 – Baugenehmigung
• 09/2024 – frühestmöglicher Baubeginn
• 03/2027 – Bauende, geschätzte Bauzeit = 2,5 Jahre
Planungsschnittstellen zur Medizintechnik / Anlagengruppe 7:
Es ist aufgrund der Planungsaufgaben nicht beabsichtigt, für die zu erbringenden Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung gem. § 53 HOAI, Anlagengruppe 7 (nutzungsspezifische Anlagen, hier Medizintechnik) ein gesondertes Fachplanungsbüro zu beauftragen, da die benötigten Leistungen von den sonstigen Planungsbeteiligten (Objektplanung Gebäude und Innenräume und Fachplanungsbüros der Technischen Ausrüstung) erbracht werden können.
Im Rahmen der Vorentwurfsplanung wurden folgende Zuständigkeiten festgelegt, die in gleicher Form für die weiteren Leistungsphasen 3-9 Planungsaufgabe für folgende Planungsbüros werden:
• KG 473 - Medizinische Gase - Leistungen der TGA-Planung HLSK gem. § 55 HOAI
• KG 473/600 – Festeinbauten und lose Ausstattung reine/unreine Arbeitsräume - Leistungen der TGA-Planung HLSK gem. § 55 HOAI
• KG 380/600 - Medizinische Möbel, Festeinbauten und lose Ausstattung - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff HOAI 2013
• KG 473/600 - Medienschienen, Deckenampeln, o.ä., auch lose medizintechnische Geräte - Leistungen der TGA-Planung ELT gem. § 55 HOAI
Im Rahmen dieser Leistungserbringung sind durch Zusammenarbeit der o.g. Planungsbeteiligten auch die in der Regel von einem Medizintechnik-Planer zu erstellenden Zuarbeiten wie das technische Raumbuch, eine Geräte-Raum-Liste und ein raumweises Einrichtungsbuch zu erarbeiten.
Dieser Auftrag kann verlängert werden. Die genaue Laufzeit des Vertrages kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bestimmt werden und ist abhängig von Terminplanung Planung und Bau sowie von Förderung/Finanzierung. Vorgesehen ist die stufenweise Beauftragung der Leistungen.
Bewertung lt. veröffentlichten Kriterien. Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven
Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird durch das Losverfahren gem. § 75 (6) VgV entschieden. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56 VgV das Recht vor, Nachweise und
Erklärungen bzw. fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Aus dem Vorbehalt ergibt sich kein Anspruch der Bewerber und Bieter.
Voraussichtlicher Vorstellungs-/Verhandlungstermin: KW 24/2023; Der tatsächliche Termin wird im Einladungsschreiben zum Verhandlungsverfahren voraussichtlich in KW 17/2023 bekannt gegeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter / Bietergemeinschaften, die mit ihren Erstangeboten auf den ersten Plätzen liegen, aufzufordern, weitere Folgeangebote abzugeben und weitere Verhandlungsrunden
durchzuführen. Für die Abgabe etwaiger Folgeangebote gelten die gleichen Wertungskriterien, die gleichen Gewichtungen und die gleiche Wertungsformel, wie für die Abgabe der Erstangebote.
Aus Platzgründen sind die Zuschlagskriterien im Bekanntmachungstext nur komprimiert dargestellt, die vollständigen Zuschlagskriterien mit Unterpunkten sind den kostenfrei und uneingeschränkt zugänglichen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung gem. §§ 42 und 48 VgV, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen sowie betreffend Russlandbezug.
- Mitarbeiterstruktur: 3-Jahres-Durchschnitt Mitarbeiter der für die ausgeschriebene Planungsleistung relevanten Abteilung/en ohne freiberufliche Mitarbeiter ≥ 8 = 1 Pkt.; < 8 = 0 Pkt. (Gewichtung x 2).
- Gesamtumsatz: 3-Jahres-Durchschnitt des Umsatzes für die ausgeschriebene Planungsleistung (in Euro netto): ≥ 0,8 Mio € = 2 Pkt.; < 0,8 Mio € und ≥ 0,5 Mio € = 1 Pkt.; < 0,5 Mio € = 0 Pkt. (Gewichtung x 1).
Mindestkriterium: Nachweis über bestehende Haftpflichtversicherung für Personenschäden je Versicherungsfall mind. 2,0 Mio. EUR, für sonstige Schäden je Versicherungsfall mind. 2,0 Mio.
Es ist eine aktuelle Deckungsbestätigung - nicht älter als 1 Jahr - einzureichen.
Erfüllt die bestehende Haftpflichtversicherung die geforderten Summen nicht, kann auch eine Erklärung der Versicherungsgesellschaft abgegeben werden, dass die bestehende Versicherung im Auftragsfall an die Höhe der geforderten Summen angepasst wird. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied eine ausreichende Versicherungsdeckung nachweisen oder eine Bestätigung durch die Versicherung einreichen, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden.
- Berufsjahre Projektleitung Planung: ≥10 Jahre = 2 Pkt.; < 10 und ≥5 Jahre = 1 Pkt.; <5 Jahre = 0 Pkt. (Gewichtung x 2),
- Berufsjahre stellv. Projektleitung Planung: ≥5 Jahre: 1 Pkt.; <5 Jahre: 0 Pkt. (Gewichtung x 2),
- Berufsjahre Projektleitung Objektüberwachung: ≥10 Jahre = 2 Pkt.; < 10 und ≥5 Jahre = 1 Pkt.; <5 Jahre = 0 Pkt. (Gewichtung x 2).
Büroreferenzen: Es sollen max. 3 Referenzen eingereicht werden. Gewertet werden die beiden Referenzen, welche die Mindestanforderungen erfüllen und die höchste Punktzahl gemäß der nachfolgenden Kriterien erreichen.
Wertungsparameter 1:
- Referenzprojekt vergleichbarer Umfang (Fläche/Kubatur): BGF ≥3.000 m2 = 2 Pkt.; < 3.000 m² und ≥2.500 m² = 1 Pkt., < 2.500 m² = 0 Pkt. (Gewichtung x 3),
- Referenzprojekt mit vergleichbarem Projektrahmen: Kostenfeststellung KGR 300+400 netto ≥8,0 Mio. EUR = 2 Pkt., < 8,0 Mio. € und ≥6,5 Mio. EUR = 1 Pkt., < 6,5 Mio. € = 0 Pkt. (Gewichtung x 3).
Wertungsparameter 2:
- Referenzprojekt vergleichbarer Umfang (Fläche/Kubatur): BGF ≥2.500 m2 = 2 Pkt.; < 2.500 m² und ≥2.000 m² = 1 Pkt., < 2.000 m² = 0 Pkt. (Gewichtung x 2),
- Referenzprojekt mit vergleichbarem Projektrahmen: Kostenfeststellung KGR 300+400 netto ≥7,0 Mio. EUR = 2 Pkt., < 7,0 Mio. € und ≥5,5 Mio. EUR = 1 Pkt., < 5,5 Mio. € = 0 Pkt. (Gewichtung x 2).
Zusatzpunkte:
- Mind. eines der oben genannten gewerteten Referenzprojekte umfasste die Bearbeitung einer Schule oder eines Krankenhauses: Anzahl ≥2 = 2 Pkt., Anzahl = 1 = 1 Pkt. (Gewichtung x 3)
- Mind. eines der oben genannten bewerteten Referenzprojekte umfasste die Erweiterung und/oder Umbau und/oder Sanierung bei angrenzend laufendem Tagesbetrieb der Einrichtung.: Anzahl ≥2 = 2 Pkt., Anzahl = 1 = 1 Pkt. (Gewichtung x 3).
- Leistungsinhalt: Öffentlich zugängliches Gebäude und Sonderbau nach Landesbauordnung
- Referenzzeitraum: Abschluss der LPH 8 (nach HOAI) zwischen 2017 bis Ende Abgabefrist des Teilnahmeantrags
- Durchgehende Referenzen zu mind. der Leistungsphasen 3-8 sind nachzuweisen
- Bei Arbeitsgemeinschaften muss ein ARGE-Partner oder die ARGE in dieser Konstellation eine durchgehende Referenz nachweisen.
Art. 1 Ingenieurgesetz, Fassung vom 28.4.1994 (GVBl. S. 297), Natürliche Personen die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in und Ingenieur/in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Bundesland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Fachliche Anforderung als Ingenieur od. glw., wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikation gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art 2 BauKaG erfüllt sind. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrags liegt beim Bewerber. Abgabe des Teilnahmeantrags, sowie die vollständige Kommunikation während des Verfahrens erfolgt ausschließlich digital über die Vergabeplattform. Per Post, Kurier, per Nachricht an die Vergabestelle, direkt oder anderweitig elektronisch (E-Mail etc.) übermittelte Teilnahmeanträge und sonstige Unterlagen/Bieterfragen werden nicht berücksichtigt und können sogar zum Ausschluss führen. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag sowie die geforderten Unterlagen zum Verhandlungsverfahren sind in Textform nach § 126b BGB einzureichen. Teilnahmeanträge und Angebote in Textform müssen nicht handschriftlich signiert werden. Bei elektronischer
Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56 VgV das Recht vor, Nachweise und Erklärungen bzw. fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Aus dem Vorbehalt ergibt sich kein Anspruch der Bieter bzw. Bewerber. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer
Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB nicht vorliegen,
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV). Bewerber/Bieter dürfen bei der Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote nicht
anwesend sein (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV). Es wird vorausgesetzt, dass die im Teilnahmeantrag genannten und vorgesehenen Projektleiter sowie Stellvertreter am Vorstellungs-/Verhandlungstermin teilnehmen und die jeweiligen Präsentationspunkte je nach Zuständigkeit eigenverantwortlich vorstellen. Dies kann sich in der Bewertung widerspiegeln. Nur vollständig ausgefüllte Teilnahmeanträge mit vollständigen Nachweisen und Anlagen werden berücksichtigt. Bewerbungen mit fehlenden Angaben bei Pflichtfeldern (grün schattiert) werden nicht berücksichtigt oder es erfolgt Punktabzug. Änderungen, Abweichungen und Nichteinhaltungen sind zu kommentieren. Gewertet werden 2 Referenzen aus dem Referenzformular, welche die Mindestanforderungen erfüllen und die höchste Punktzahl gemäß der veröffentlichten Kriterien erreichen. Wurden Referenzen im Rahmen einer ARGE, oder als/mit Nachunternehmer erbracht, so ist dies und der auf den Bewerber entfallene Auftragsumfang anzugeben. Referenzangaben sind gemäß § 46 VgV einzureichen, hierfür ist ein Formblatt „Liste Referenzen“ bereitgestellt. Zusätzliche Referenzpräsentationen, Bilder oder dgl. werden nicht berücksichtigt. Die eingereichten
personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Verfahrens verarbeitet und gespeichert.
Die Angaben sind Voraussetzung für die Wertung der Bewerbung. Bei einer Beteiligung am Verfahren wird die Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.