TNW_TWP_Landkreis Nürnberger Land_Geschwister-Scholl-Gymnasium in Röthenbach Referenznummer der Bekanntmachung: 12/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauf a. d. Pegnitz
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 91207
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nuernberger-land.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_TWP_Landkreis Nürnberger Land_Geschwister-Scholl-Gymnasium in Röthenbach
Der Landkreis Nürnberger Land plant den Neubau des Geschwister-Scholl-Gymnasiums in Röthenbach.
Beauftragt werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anl. 14 Nr. 14.1 sowie die Besonderen Leistungen des Aufstellens von Vergleichsberechnungen für mehrere Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenen Objektbedingungen (Massivbau vs. Holzbau), der Nachweise zum konstruktiven Brandschutz sowie der ingenieurtechnischen Kontrolle. Ferner wird eine Beratung bzgl. der Abbruchstatik des abzubrechenden Gebäudes erwartet. Diese wird nach Zeitaufwand vergütet.
Geschwister-Scholl-Gymnasium Geschwister-Scholl-Platz 1 90552 Röthenbach an der Pegnitz Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Der Landkreis Nürnberger Land plant den Neubau des Geschwister-Scholl-Gymnasiums in Röthenbach. Es wurde bereits eine Generalsanierung ins Auge gefasst, jedoch hat sich im Rahmen der diesbezüglichen Planung herausgestellt, dass ein Neubau wirtschaftlicher ist.
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Der Neubau des Klassentrakts für das Gymnasium wurde beschlossen. Ziel ist hierbei eine bauliche Umsetzung des Raumprogramms für den Ersatzneubau des Gymnasiums unter Berücksichtigung der Nahwärmezentrale in der bestehenden Teilunterkellerung. Der Neubau wird an der Stelle des Bestands geplant werden. Der Abbruch des Bestandsgebäudes wird vom Architekten geplant und betreut.
Das Gesamtraumprogramm für das Gymnasium liegt vor und wird gegen Abgabe einer Geheimhaltungserklärung zur Verfügung gestellt. Die Gesamtmaßnahme Schulzentrum Röthenbach ist in 5 Bauteile gegliedert, wobei die Bauteile 1 bis 4 bereits 2022 abgeschlossen wurden. Das letzte Bauteil 5 - Klassentrakt Gymnasium - ist nunmehr Gegenstand dieser Ausschreibung.
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Im Keller des abzubrechenden Gebäudes befindet sich ein Nahwärmeversorgungszentrum. Dieses muss bestehen bleiben. Die Überbauung des Nahwärmeversorgungszentrums sowie die Anbindung des neuen Gebäudeteils ist Gegenstand des Planungsauftrags. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie, welche den Vergabeunterlagen beiliegt, wurden unterschiedliche Varianten untersucht, bei denen ein Neubau unter Beibehaltung des Nahwärmeversorgungszentrums betrachtet wurde. Hieraus hat sich die Vorzugsvariante 1 gebildet. Das Nahwärmeversorgungszentrum muss beibehalten werden, die darüber liegenden Geschosse rückgebaut werden und die Anlage baulich eingekleidet werden. Der Klassentrakt soll abgerückt und gänzlich neu errichtet werden. Voraussichtlich wird ein dreigeschossiger Neubau entstehen.
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Eine Aufstockung um ein viertes Stockwerk soll planerisch bereits, zumindest statisch, mit berücksichtigt werden.
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Es soll ein neues pädagogisches Raumkonzept verwirklicht werden (Cluster und offene Lernlandschaften).
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Der Auftraggeber möchte eine Vorbildfunktion einnehmen, sodass hier die Aspekte der Nachhaltigkeit und insbesondere des energieeffizienten Bauens einen hohen Stellenwert einnehmen. Auf das Energiekonzept soll hier großer Wert gelegt werden. Auch die übrigen Nachhaltigkeitskriterien sollen berücksichtigt werden, dies, sofern möglich, auch im Abbruch.
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Der Auftraggeber wünscht im Rahmen der Lph. 2 eine Variantenuntersuchung durch den Architekten hinsichtlich der Gegenüberstellung Massivbau zu Holzbau. Ein Holzbau kommt möglicherweise in Betracht. Die endgültige Entscheidung hierüber muss jedoch durch das politische Gremium getroffen werden.
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Wichtig ist, dass die angrenzenden Gebäude des Schulkomplexes in Betrieb bleiben. Dies ist bei der Umsetzung zu berücksichtigen. Auch ist vorliegend eine enge Zufahrtssituation gegeben, was bedeutet, dass eine erschwerte Logistik vorliegt. Auch dies ist im Rahmen der Planung und Ausführung zu berücksichtigen.
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Die Gesamtkosten der Maßnahme liegen bei etwa 35 Mio. EUR brutto (KG 200-700).
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Unmittelbar im Anschluss an die Beauftragung (voraussichtlich Sommer 2023) soll mit der Planung begonnen werden. Der Förderantrag muss bis 15.10.2024 gestellt werden. Unabhängig vom Förderantrag soll bereits im Jahr 2024 der Abbruch des bestehenden Klassentraktes erfolgen. Die Schüler sind bereits in Container ausgelagert.
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Der Baubeginn ist für Anfang 2025 geplant, die Fertigstellung bzw. die Nutzungsaufnahme soll bis Schuljahresbeginn (Herbst) 2028 erfolgen.
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Besonders wichtig für den Auftraggeber ist vorliegend, dass die "Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht" (RISU) eingehalten werden. Der Objektplaner hat hierauf besonders zu achten. Die Anforderungen der KUVB (Kommunale Unfallversicherung Bayern) gehen hier über die "normalen" Anforderungen hinaus.
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Beauftragt werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anl. 14 Nr. 14.1 sowie die Besonderen Leistungen des Aufstellens von Vergleichsberechnungen für mehrere Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenen Objektbedingungen (Massivbau vs. Holzbau), der Nachweise zum konstruktiven Brandschutz sowie der ingenieurtechnischen Kontrolle. Ferner wird eine Beratung bzgl. der Abbruchstatik des abzubrechenden Gebäudes erwartet. Diese wird nach Zeitaufwand vergütet.
Es sind insgesamt max. 500 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. 5 Punkte erreichbar. Diese Punkte werden mit der Wichtungszahl (WZ) multipliziert. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.
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1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
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5 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
3 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
1 Punkt: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
(Zwischenpunkte werden nicht vergeben)
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Mindestkriterium: [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
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2.1) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre (inkl. Büroinhaber)
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5 Punkte: ab 3 Ingenieuren/-innen / Techniker/-innen (davon mind. 1 Ingenieur/-in)
3 Punkte: ab 2 Ingenieuren/-innen / Techniker/-innen (davon mind. 1 Ingenieur/-in)
1 Punkt: ab 1 Ingenieur/-in (Zwischenpunkte werden nicht vergeben)
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Mindestkriterium: (aktuell) 1 Ingenieur/in mit der Berechtigung zur Erstellung des Standsicherheitsnachweises gem. Art. 62a BayBO, Nachweis gem. Art. 62 Abs. 3 BayBO
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): spezielle Hochbauten (Neubauten, Erweiterungsbau)
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2018 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
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Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte. (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte).
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Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
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Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
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Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab 5 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen. Alle übrigen Bewerber erhalten sodann abgestuft nach der Vergleichbarkeit Punkte. Es können somit auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet. Sollte kein Bewerber über 5 insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am Besten ist.
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Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
- Hochbauten ab Honorarzone III (sehr gut vergleichbar)
- Neubau (sehr gut vergleichbar)
- Sanierung, Umbau, (gut vergleichbar)
- Ingenieurtechnische Kontrolle bereits erbracht (sehr gut vergleichbar)
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- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 2-6 des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerksplanung (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 75 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind)
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-700) von ca. 29,6 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 15 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
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Mindestkriterium: Alle oben als sehr gut vergleichbar aufgelisteten Aspekte müssen je mindestens einmal erfüllt sein (nicht zwingend in einer Referenz)
Stufenweise Beauftragung:
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Stufe 1: Leistungsphasen 1 u. 2
Stufe 2: Leistungsphasen 3 u. 4
Stufe 3: Leistungsphasen 5 u. 6
Stufe 4: Leistungsphasen 8 - nur Besondere Leistungen
Die Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume, die Fachplanerleistungen Technische Ausrüstung - HLS und Technische Ausrüstung - ELT sowie die Projektsteuerungsleistungen werden parallel in gesonderten europaweiten Vergabeverfahren beschafft.
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Planungsbeginn: voraussichtlich August 2023
Fertigstellung der Maßnahme: geplant bis Herbst 2028
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Förderantrag (zwingend): Oktober 2024
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Mit den Vergabeunterlagen werden den Bewerbern nachfolgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Machbarkeitsstudie mit Statik und Brandschutz
- Gesamtraumprogramm von 2019 (aktuell)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
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Nachweis zur Berechtigung zur Erstellung des Standsicherheitsnachweises gem. Art. 62a BayBO, Nachweis gem. Art. 62 Abs. 3 BayBO
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
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Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
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Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Mindestkriterium:
100.000,- EUR Umsatz / Jahr
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärungen über:
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A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Ingenieur/-in, Techniker/-in, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt [spezielle Hochbauten (Neubauten, Erweiterungsbau)] der letzten 5 Jahre, Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2018 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) mit Angaben zu:
a.) Auftraggeber,
b.) Art der Aufgabenstellung:
- Hochbauten ab Honorarzone III
- Neubau
- Sanierung, Umbau
- Ingenieurtechnische Kontrolle bereits erbracht
c.) erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen 2-6 im Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung (Angabe in Prozentpunkten)
d.) Größenordnung des Projekts: Projektkosten (KG 200-700)
Mindestkriterium:
(aktuell) 1 Ingenieur/in mit der Berechtigung zur Erstellung des Standsicherheitsnachweises gem. Art. 62a BayBO, Nachweis gem. Art. 62 Abs. 3 BayBO
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Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2018 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat. Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen.
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Alle in der Matrix Stufe 1 als sehr gut vergleichbar aufgelisteten Aspekte müssen je mindestens einmal erfüllt sein (nicht zwingend in einer Referenz)
Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
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Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
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DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
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Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
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Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
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Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
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Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY6LLV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.