Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung einer mobilen und autarken Teststation Referenznummer der Bekanntmachung: UniBw M DTEC - MT 874
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85577
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.unibw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung einer mobilen und autarken Teststation
Auftragsgegenstand ist die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer mobilen und autarken Teststation nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung, inklusive Internetzugang. Der Auftragnehmer muss die Liefergegenstände außerdem während der ersten drei Jahre ab der Gesamtabnahme entsprechend der Herstellervorgaben warten.
Auf gesonderten Abruf des Auftraggebers verlängert sich die Wartungsleistung über die Grundleistung hinaus jahresweise um bis zu weitere drei Jahre (Option 1).
Auf gesonderten Abruf des Auftraggebers muss der Auftragnehmer außerdem den Container über die Grundleistung hinaus jahresweise um bis zu weitere drei Jahre über Satellitenfunk an das Internet anbinden (Option 2).
Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung
Universität der Bundeswehr München (UniBw M) Werner-Heisenberg-Weg 39 85577 Neubiberg
Die UniBw M hat am 11.08.2020 ein neues "Zentrum für Digitalisierung- und Technologieforschung der Bundeswehr" (kurz dtec.bw) gegründet. dtec.bw ist Bestandteil des Konjunkturprogrammes der Bundesregierung zur Überwindung der COVID-19 Krise und wird über das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) mit Forschungsmitteln aus dem Konjunkturprogramm ausgestattet. Das Projekt [gelöscht] wird durch dtec.bw gefördert.
Die Aktivitäten Fokusbereich Web3 umfassen Thinktanks/Sandboxes zum praktischen Ausprobieren von Web3 Technologie und entsprechender Anwendungsfälle, Ausbildungs- und Forschungsprogramme, (Crypto-)Hackathons, Veranstaltungen, Brown-Bags, QuickDips & Webinare sowie Incubation und Acceleration Programme.
Für Forschungs- und Entwicklungszwecke rund um die Anwendungen von Web3 Technologie wird eine mobile Teststation benötigt (Mobiles Web3-Forschungslabor, "[gelöscht]"). Wesentlicher Bestandteil ist ein transportabler/mobiler Container mit entsprechender Ausstattung für die geforderten Forschungs- und Entwicklungszwecke.
Wesentlich sind hierbei insb. die Qualität und die technische Ausstattung des Containers, die Stromversorgung (lokal sowie via PV-Anlage) und eine gewisse Autarkie der Versorgung (Strom auch via Batterie; Betrieb ist ohne wesentliche externe Eingriffe und spezialisiertes Personal möglich). Details sind den Leistungsmerkmalen zu entnehmen.
Die Stromversorgung muss mithilfe externer Versorgung möglich sein. Zusätzlich dazu muss eine PV-Anlage auf dem Dach des Containers installiert werden. Essentiell ist hier die Strom-Notversorgung, die für mindestens 24 Stunden gewährleistet sein muss. Dabei muss die gesamte Energie aus Batterie stammen.
Zu den Grundleistungen gehört auch die Wartung des Containers für einen Zeitraum von 3 Jahren ab der Gesamtabnahme. Optional und auf gesonderten Abruf des Auftraggebers muss der Auftragnehmer den Container auch bis zu drei weitere drei Jahre warten. Der Preis hierfür ist im Angebot gesondert auszuweisen.
Zu den Grundleistungen gehört auch die Internetanbindung über Satellitenfunk (z.B. durch die Installation von Starlink oder eines gleichwertigen Internetzugangs) für die ersten drei Jahre ab der Abnahme. Das Gesamtgerät muss vom Auftragnehmer konfiguriert und eingerichtet werden. Dazu gehört das Aufsetzen der Antenne, der Verbindung der Antenne mit dem Case und dem Stromanschluss sowie die Konfiguration und die Einrichtung eines Admin-Accounts. Optional und auf gesonderten Abruf des Auftraggebers muss der Auftragnehmer den Container auch bis zu drei weitere drei Jahre über den Satellitenfunk an das Internet anbinden. Der Preis hierfür ist im Angebot gesondert auszuweisen.
Angebote, die nicht alle Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen, schließt die UniBw M vom Vergabeverfahren aus.
Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Optional und auf gesonderten Abruf des Auftraggebers muss der Auftragnehmer den Container auch bis zu weitere drei Jahre warten.
Optional und auf gesonderten Abruf des Auftraggebers muss der Auftragnehmer den Container auch bis zu weitere drei Jahre über Satellitenfunk an das Internet anbinden.
Optional und auf gesonderten Abruf des Auftraggebers muss der Auftragnehmer den Container auch bis zu weitere drei Jahre warten.
Optional und auf gesonderten Abruf des Auftraggebers muss der Auftragnehmer den Container auch bis zu weitere drei Jahre über Satellitenfunk an das Internet anbinden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose Unternehmensdarstellung mit Angabe des Namens, des Sitzes, der Kontaktdaten, der Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. sowie zur Eintragung ins Handelsregister/ Berufsregister.
b) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht,
- dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;
- dass der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, und die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören, und bestätigt und sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, welche zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
c) Bietergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften mindestens von einem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von vergleichbaren mobilen Teststationen).
b) Bestätigung, dass der Bieter eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 1,5 Millionen pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird.
Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung eines anderen Unternehmens beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens einzureichen, dass dieses seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Bei der Eignungsprüfung werden Bietergemeinschaften als Ganzes betrachtet.
Bieter sollten die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von mindestens einem Mitglied):
a) Angabe der Anzahl der in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich jährlich beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt und gesondert ausgewiesen das technische Leitungspersonal.
b) Vorlage von Referenzen, also Liste der vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von vergleichbaren mobilen Teststationen) aus den letzten bis zu 3 Jahren, unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, des Liefer- bzw. Erbringungszeitraums sowie möglichst eines Ansprechpartners beim Auftraggeber inkl. Kontaktdaten.
c) Formlose Eigenerklärung, in der der Bieter erklärt, ob und welche Teilleistungen des ausgeschriebenen Auftrags er durch Nachunternehmer ausführen lassen wird unter Benennung des Nachunternehmers.
Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung eines anderen Unternehmens beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens einzureichen, dass dieses seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Bei der Eignungsprüfung werden Bietergemeinschaften als Ganzes betrachtet.
Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Angebote sind elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal
einzureichen. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals zur
Verfügung.
2) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bietern (auch Rückfragen zum Angebot) findet
ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und
Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
3) Die Bildung von Bietergemeinschaften (BG) ist nur bis zur Abgabe des Angebots möglich. Die Angaben
zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor
Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei
gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern
unterschriebene Vollmacht mittels einer Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche
Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen
bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages
zu bezeichnen. Die Auftraggeber behalten sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der
Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
4) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer BG, sind nicht zulässig. Soweit
mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames
Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor,
Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen
an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede
getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss
zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen
Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation
überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier
ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer
in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
5) Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die
Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und
soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine
Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten
dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
6) Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der
Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein
Rechtsanspruch.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVC69UL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB
spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim
Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei dem Auftraggeber zu rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
Postleitzahl: 85577
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.unibw.de