H89 SHOD Dreifachschulsporthalle Dachau Ost, Neubau
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dachau.de
Abschnitt II: Gegenstand
H89 SHOD Dreifachschulsporthalle Dachau Ost, Neubau
Neubau einer 3-fach Sporthalle angrenzend an die Grundschule Dachau-Ost
- Fenster, Außentüren, PR-Fassade
85221 Dachau, Anton-Günther-Straße 3
Fenster, Außentüren, Pfosten-Riegel-Fassade
Werk- und Montageplanung, Statische Berechnung
Fensterelemente Holz-Alu, bis 1,06 m x 2,33 m, 3 St.
Fensterelemente Holz-Alu, 2,2472,39 m x 2,33 m, 4 St.
Fensterelemente Alu, 0,95-1,05 x 1,75-2,40 m, 9 St.
PR-Fassade Holz-Alu, Fenstereinsätze, 8,5 m x 2,4 m, 1 St.
PR-Fassade Holz-Alu, Fenstereinsätze, 18,23 m x 2,4 m, 1 St.
PR-Fassade Holz-Alu, Fenstereinsätze, 6,26 m x 0,81 m, 1 St.
PR-Fassade Holz-Alu, Fenstereinsätze, 6,26 m x 5,13 m, 1 St.
PR-Fassade Stahl, Fenstereinsätze, 2,0 m x 5,18 m, 1 St.
PR-Fassade Stahl, Fenstereinsätze, 2,06 m x 2,4 m, 1 St.
Sonnenschutzanlagen, 13 St.
Außenfensterbänke T ca. 390 mm, ca. 90 m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere den dort geregelten Fristen für deren Geltendmachung, insbesondere den nachfolgend zitierten Bestimmungen.
§ 160[1] Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]