Lieferung von Abfallbehältern Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Starnberg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Abfallbehältern
Lieferung von Abfallbehältern für den Behälteränderungsdienst
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das AWISTA-Starnberg beabsichtigt folgende Leistungen zu beauftragen
• Lieferung von Abfallsammelbehältern für die haushaltsnahe Erfassung von Restabfall (Hausmüll)
- 2-Radbehälter mit 60 Liter = ca. 600 Stück pro Jahr
- 2-Radbehälter mit 120 Liter = ca. 600 Stück pro Jahr
- 2-Radbehälter mit 240 Liter = ca. 400 Stück pro Jahr
- 4-Radbehälter mit 660 Liter = ca. 100 Stück pro Jahr
- 4-Radbehälter mit 1.100 Liter = ca. 100 Stück pro Jahr
• Lieferung von Abfallsammelbehältern für die haushaltsnahe Erfassung von Bioabfall (Biogut)
- 2-Radbehälter mit 60 Liter = ca. 300 Stück pro Jahr
- 2-Radbehälter mit 120 Liter = ca. 350 Stück pro Jahr
- 2-Radbehälter mit 240 Liter = ca. 200 Stück pro Jahr
• Lieferung von Abfallsammelbehältern für die haushaltsnahe Erfassung von Papierabfall (PPK)
- 2-Radbehälter mit 120 Liter = ca. 400 Stück pro Jahr
- 2-Radbehälter mit 240 Liter = ca. 300 Stück pro Jahr
- 4-Radbehälter mit 660 Liter = ca. 150 Stück pro Jahr
- 4-Radbehälter mit 1.100 Liter = ca. 200 Stück pro Jahr
• Lieferung von RFID Label in der Kammleiste für Identifizierung der Behälter
• Lieferung von Ersatzteilen und sonstigen Kleinteilen für den Behälterservice nach Bedarf
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diesen Jahresbedarf decken zu können.
Hinsichtlich der Abnahmemenge sind Abweichungen möglich.
Der Auftraggeber stellt einen geeigneten Lagerplatz für die Anlieferung der Abfallbehälter zur Verfügung. Dieser Lagerort entspricht dem Lieferort und liegt im Gewerbegebiet Rothenfeld, Gemeinde Andechs. Die Warenannahme erfolgt grundsätzlich unter Aufsicht, weswegen die Anlieferung mindestens einen Werktag im Voraus (Mo – Fr) mit dem Auftraggeber abzustimmen ist.
Der Vertrag kann zwei Mal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es werden nur Angebote von Bietern berücksichtigt, die die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) besitzen und keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB erfüllen. Zum Beleg sind mit dem Angebot die nachfolgend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
a) Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist.
d) Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB (s. Formblatt)
e) Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB (s. Formblatt)
f) Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB (s. Formblatt)
g) Erklärung zu Sanktionspaket 5 EU (s. Formblatt)
Liste nach Ziff. 10 in den Angebotsaufforderung (Teil I)
c) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre (s. Formblatt).
Liste nach Ziff. 10 in den Angebotsaufforderung (Teil I)
b) Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung etc. (s. Formblatt).
h) Liste der Referenzprojekte mit ausgeführten vergleichbaren Leistungen aus den letzten 3 Jahren mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner (s. Formblatt).
i) Benennung und Beschreibung der Behälterqualität:
• Allgemeine Beschreibung der Behälter
• Nachweise zum Beleg der Erfüllung der Anforderungen nach DIN EN 840 sowie der Kriterien des RAL-Gütezeichens „AWB“ 951/1 (Gütezeichennachweis oder gleichwertige Nachweise) inkl. Nachweise über die Eignung für alle gängigen Schüttungstypen
• Beschreibung der Transponder
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.