WLAN Ausstattung Access Points (Hardware, Lizenzen, Wartung) Referenznummer der Bekanntmachung: Ticket#2022101911115
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.medbo.de
Abschnitt II: Gegenstand
WLAN Ausstattung Access Points (Hardware, Lizenzen, Wartung)
Die medbo betreibt eine zentralisierte vernetzte homogene standortübergreifende Wireless LAN Infrastruktur.
Das zentrale Management sorgt für die Überwachung, Konfiguration und Alarmierung im Störungsfall.
Die Gebäude auf unseren Campus Anlagen werden neben der Inhouse Sender durch zusätzliche Außen WLAN
Sender ausgeleuchtet, um eine flächendeckende Roaming WLAN Infrastruktur bereitzustellen.
Diese Wireless LAN Infrastruktur bildet die Grundlage für die Dienste: Nahtlose Patientenversorgung auf Basis
Papierloser Patientenakte, Voice over IP (VoIP) zur Telefonie und ebenso für unser Ortungs- und
Alarmierungssystem EKAHAU der Firma Airista. Hierzu und ganz speziell im Falle von Alarmierung und Ortung,
im WLAN Bereich, ist ein nahtloses und unterbrechungsfreies Roaming unabdingbar.
medbo KU - Bezirksklinikum Wöllershof, Wöllershof 1, 92721 Störnstein
Indoor Access Points
65 Stück
R7J49A
Aruba AP-615 (RW) Dual-radio Tri-band 2x2:2 802.11ax Wi-Fi 6E
Internal Antennas Campus AP
Outdoor Access Points
4 Stück
R4W43A
Aruba AP-565 (RW) 802.11ax Dual 2x2:2 Radio Integrated Omni Antenna
Outdoor AP
Montagehalterungen
6 Stück
Q9G71A
AP-MNT-MP10-D AP mount bracket 10-pack D
5 Stück
R3J18A
AP-MNT-D Campus AP mount bracket kit (individual) type D: solid
Surface
4 Stück
JW053A
Aruba AP-270-MNT-V2 270 Series Mt Kit
Lizenzen
69 Stück
JW546AAE
ARUBA AIRWAVE 1 DEVICE LIC E-LTU IN inkl.
69 Stück
JW472AAE
ARUBA CNTRLR PER AP CAPACITY LIC E-LTU IN inkl.
69 Stück
JW473AAE
ARUBA CNTRLR PER AP PEF LIC E-LTU IN inkl.
Service – Laufzeit 3 Jahre
69 Stück
H1L06A3#ZXZ
HPE ARUBA AIRWAVE 1 DEV E-LTU SUPP JW546AAE 3YR
69 Stück
H1L06A3#ZXQ
HPE ARUBA CNTRL PER AP CAPCTY E-LTU SUPP JW472AAE, 3YR
69 Stück
H1L06A3#XS4
HPE ARUBA LICENSE PEF CONTRO SUPP JW473AAE, 3YR
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
WLAN Ausstattung Access Points (Hardware, Lizenzen, Wartung)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grasbrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um ein zentralisiertes „Aruba Management“ und „Aruba Mobility Controller“ Konzept, welches
das Rückgrat des Systems bildet und auf die jeweiligen Standorte, als virtuelle bzw. physikalische Einheiten
verbaut sind. Die WLAN Access Points werden von den Controller provisioniert und mit Firmware bzw.
Konfigurationen versorgt. Von den Aruba Mobility Controller gibt es Schnittstellen zu den dezentralen
Alarmservern wie OScAR, Mobicall, EKAHAU und dem Monitoring System von HPE Aruba. Diese sind
wiederrum in das zentrale Netzwerk Monitoring integriert, welches ebenfalls in vorhandene Alarmketteneingebunden ist. Somit werden Fremd WLAN
Sender erkannt, Ausfallmeldungen detektiert, Störer erkannt,
Schwellwertüberschreitungen gemeldet und an die Alarmsysteme durch die etablierten Schnittstellen
weitergeleitet.
Die Alarmierungs- und Ortungstechnik von Airista EKAHAU ist im Wesentlichen von einer stabilen WLAN
Umgebung abhängig. Fallen Sender aus oder kommt es zu Störeinflüssen wird die Ortung und Alarmierung
beeinträchtigt und es kommt zu Fehlortungen. In einem Forensischen- und im Klinikumfeld ist eine stabile und
vor allem sichere Alarmierung/Ortung unabdingbar. Dazu werden die von uns beschafften Systeme sorgfältig
vorab ausgewählt, geprüft und getestet.
Der Auftraggeber gibt aus diesem Grund ein Leitfabrikat vor. Der Auftraggeber kann jedoch ein gleichwertiges Fabrikat anbieten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB
unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist
Ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland