Ausstattung IT- und Medientechnik für Berufliches Zentrum Starnberg (SBZ), Fünfseen-Schule (FSS) und Gymnasium Tutzing (GTU) im Rahmen des Förderprogramms DigitalPakt
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Starnberg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lk-starnberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstattung IT- und Medientechnik für Berufliches Zentrum Starnberg (SBZ), Fünfseen-Schule (FSS) und Gymnasium Tutzing (GTU) im Rahmen des Förderprogramms DigitalPakt
Im Rahmen des Förderprogramms DigitalPakt - dBIR werden Liefer-/Dienstleistungen für digitale Endgeräte zur Ausstattung IT- und Medientechnik für das Berufliche Zentrum Starnberg (SBZ), die Fünfseen-Schule (FSS) und das Gymnasium Tutzing (GTU) benötigt. Gegenstand dieser Beschaffung sind die Lieferung und Montage sowie Supportdienstleistungen der digitalen Endgeräte.
Starnberg
Im Rahmen des DigitalPakts - dBIR werden Liefer-/Dienstleistungen in Form von Ausstattung digitaler Endgeräte für IT- und Medientechnik (PCs, Dokumentenkameras) für das Berufliche Zentrum Starnberg (SBZ), die Fünfseen-Schule (FSS) und das Gymnasium Tutzing (GTU) benötigt. Gegenstand dieser Beschaffung sind die Lieferung und Montage sowie Supportdienstleistungen der digitalen Endgeräte.
Eine Verlängerung des Auftrags ist möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignungsprüfung der Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen. Dabei sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen: Ein Nachweis der Eignung ist ebenfalls bei den eingesetzten Nachunternehmen/anderen Unternehmen
erforderlich.
Die Eignungsprüfung der Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen. Dabei sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen: Ein Nachweis der Eignung ist ebenfalls bei den eingesetzten Nachunternehmen/anderen Unternehmen
erforderlich.
Die Eignungsprüfung der Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen. Dabei sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen: Ein Nachweis der Eignung ist ebenfalls bei den eingesetzten Nachunternehmen/anderen Unternehmen
erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Starnberg
Die Angebotseröffnung findet in elektronischer Form statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter
Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 S. 1 oder S. 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw.
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder mit einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 € belegt worden ist.
Die Einreichung von Angeboten ist nur in elektronischer Form in Textform möglich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://www.lk-starnberg.de