Lieferung von Medientechnik und IT
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlstadt
NUTS-Code: DE26A Main-Spessart
Postleitzahl: 97753
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.main-spessart.de/index.html
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Medientechnik und IT
Lieferung und Einrichtung von Medientechnik und Schul-IT für die Schulen des Landkreises Main-Spessart
Dazu gehören, interaktive Tafeln, PCs, Notebooks, Tablets sowie Netzwerktechnik.
interaktive Tafeln V1
Karlstadt
Lieferung und Einrichtung von folgenden Komponenten:
E-Screens V1 mit /ohne OPS-PCs und Seitenflügeln
Pylonen- bzw. mobile Displayhalterungen
Soundbars
Dienstleistung:
Komplette Montage der gesamten Hardware
interaktive Tafeln V2
Karlstadt
Lieferung und Einrichtung folgender Komponenten:
• E-Screens V2 mit /ohne OPS-PCs und Seitenflügeln
• Pylonen- bzw. mobile Displayhalterungen
• Soundbars
• Dienstleistung:
Komplette Montage der gesamten Hardware
Beamer
Karlstadt
Lieferung und Einrichtung folgender Komponenten:
• Beamer
• Bildübertragungssysteme
• Dienstleistung:
Komplette Montage der gesamten Hardware
Schul-IT
Karlstadt
Lieferung und Einrichtung folgender Komponenten:
• Convertibles und Convertible Notebooks
• Tablets inkl. Tabletkoffer
• All-In-One-PCs
• PCs inkl. Bildschirme
• Drucker
• Server
• NAS
• Zubehör
Netzwerktechnik
Karlstadt
Lieferung und Einrichtung von folgenden Komponenten:
• Switches
• WLAN Controller
• WLAN Access Points
• Firewall
• Zubehör
• Dienstleistung:
Komplette Einrichtung der gesamten Hard- und Software
Medienpulte mit digitaler Einrichtung
Karlstadt
Lieferung und Einrichtung folgender Komponenten:
• Digitale Medienpulte
• Dienstleistung:
Komplette Einrichtung der gesamten Hard- und Software
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schul-IT
Abschnitt V: Auftragsvergabe
interaktive Tafeln V1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mr-daten.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
interaktive Tafeln V2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mr-daten.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beamer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Urspringen
NUTS-Code: DE26A Main-Spessart
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.etha.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Netzwerktechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mr-daten.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Medienpulte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Höpfingen
NUTS-Code: DE127 Neckar-Odenwald-Kreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.inobjekt.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 981530
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung
der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem
Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach derAbsendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§
155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.