Sanierung Stadtmuseum - 016 Zimmererarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 1030-1903-016
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landsberg
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86899
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Stadtmuseum - 016 Zimmererarbeiten
Sanierung Stadtmuseum - 016 Zimmererarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
1. Schutzdachkonstruktion im Traufbereich ca.110,0 m2. Konstruktive Ertüchtigungsmaßnahmen:Sanierung schadhafter Gespärrefußpunkte, Zerrbalken, Sparren, Mauerlatte, Ertüchtigung von Wechseln, fehlende Andreaskreuze und Kopfbänder ergänzen 3. Bodendämmarbeiten ca. 225,0 m24. Holzbodenkonstruktion Bestand ertüchtigen ca.400,00 m25. Sanierungsarbeiten im Turmbereich:Sanierung der Holzdecke und des best. Turmdachstuhls 6. Rückbau best. Unterdecken (Holzschalung mit Putz) ca. 865,00 m27. Deckenbalkenverstärkungen ca. 775,00 m8. Sanierung von Teilflächen von Fehlböden ca. 270,00 m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Affing
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86444
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.