VE 300.301.000 Erdarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 3-1-msp-22-188
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Holzkirchen
NUTS-Code: DE21F Miesbach
Postleitzahl: 83607
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE 300.301.000 Erdarbeiten
Baufeldfreimachung von ca. 6.500 m3 Oberboden abschieben.
Baugrubenaushub von ca. 8.500 m3 flächiger Aushub inkl. Lagern auf Baufeld
Baugrubenaushub von ca. 2.000 m3 Aushub für Einzel- und Streifenfundamente
Einbau von ca. 8.000 m3 Lagermaterial
Liefern von ca. 1.000 m3 Liefermaterial
Aushub von ca. 400 m3 mit Nagelfluh durchsetzt bzw. teilweise flächig
Baufeldfreimachung von ca. 6.500 m3 Oberboden abschieben.
Baugrubenaushub von ca. 8.500 m3 flächiger Aushub inkl. Lagern auf Baufeld
Baugrubenaushub von ca. 2.000 m3 Aushub für Einzel- und Streifenfundamente
Einbau von ca. 8.000 m3 Lagermaterial
Liefern von ca. 1.000 m3 Liefermaterial
Aushub von ca. 400 m3 mit Nagelfluh durchsetzt bzw. teilweise flächig
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
VE 300.301.000 Erdarbeiten
Ort: Hausham
NUTS-Code: DE21F Miesbach
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer
den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
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den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]