Kommunikationskonzept - Kommunikation und Beteilugng im Münchner Norden/Münchner Nordosten (PLAN) Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-2-2023-0018
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Kommunikationskonzept - Kommunikation und Beteilugng im Münchner Norden/Münchner Nordosten (PLAN)
Kommunikationskonzept - Kommunikation und Beteiligung im Münchner Norden/Münchner Nordosten (PLAN)
München
Deutschland
Kommunikationskonzept - Kommunikation und Beteiligung im Münchner Norden/Münchner Nordosten (PLAN)
"Vertragslaufzeit:
Der Vertrag soll bestimmte Grundleistungen, aber auch zahlreiche Rahmenvertragspositionen enthalten.
Nach § 21 Abs. 6 VgV darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung höchstens vier Jahre betragen, es sei denn, es liegt ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall vor. Die Bedarfsstelle benötigt hier eine Vertragslaufzeit von 5 Jahren: Eine Vertragslaufzeit von fünf Jahren ist aus fachlicher Sicht notwendig, da die beiden Projekte aufgrund ihrer Größe und Bedeutung auch politisch mitgetragen werden müssen. Der/die Auftragnehmer*in muss deshalb die kommunikative Begleitung der beiden Projekte bis nach der Kommunalwahl 2026 übernehmen."
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Von der Bieterin bzw. dem Bieter sind für Zwecke der Angebotswertung folgende Unterlagen zu erstellen und mit dem Angebot einzureichen.
- Eigenerklärung
- Grobkonzept
- Darstellung, Organisation und Erfahrung des mit dem Auftrag betrauten Personals
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abrufmenge (Budget): 1.400.000.- €/brutto
Höchstabrufmenge: 2.100.000.- € brutto
(1,5 fache von der geschätzten Abrufmenge)
Hinweis: Die Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EUGH um.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).