Generalsanierung Jesuitenkolleg Landsberg - Leistungen der Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landsberg am Lech
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 86899
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landsberg.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1b6baa
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Jesuitenkolleg Landsberg - Leistungen der Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8
Die Stadt Landsberg am Lech plant die Generalsanierung des Jesuitenkolleg Landsberg
Beim Jesuitenkolleg in Landsberg am Lech handelt es sich um ein denkmalgeschützte Klosteranlage mit
Ursprung aus dem 1500 Jahrhundert.
Die immer weiter fortschreitende Entwicklung und Anforderungen an die historische Anlage hat in den letzten Jahren markante Spuren hinterlassen. Aus diesem Grund hat sich die Stadt Landsberg am Lech dazu
entschieden die gesamte Anlage mit 3.400 m² BGF zu sanieren und in Teilbereichen einer neuen Nutzung
zuzuführen.
Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-600) werden auf 10,5 Mio € Brutto geschätzt.
Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor:
- Leistungsbeginn: Feb 2023
- Förderantrag April 2023
- Baubeginn: Okt 2023
- Fertigstellung: Nov 2025
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Jesuitenkolleg Landsberg
Von-Helfenstein-Gasse
86899 Landsberg am Lech
Die Stadt Landsberg am Lech plant die Generalsanierung des Jesuitenkolleg Landsberg
Beim Jesuitenkolleg in Landsberg am Lech handelt es sich um ein denkmalgeschützte Klosteranlage mit
Ursprung aus dem 1500 Jahrhundert. Das Ensemble Rund um die Kirche wurde mit Kollegiatsbauten,
Hofanlagen, Wirtschaftsgebäuden für Landwirtschaft und ein Gymnasium. Der älteste Bauabschnitt zählen Teilbereiche des Ost- und Nordflügels des sognannten Alten Kolleg, das heute Bestandteil des Heilig-Geist-Spitals ist, und datiert auf 1575. Die historische Anlage wurde in mehreren Bauphasen im Laufe der
Jahrhunderte Umgebaut und erweitert.
Die immer weiter fortschreitende Entwicklung und Anforderungen an die historische Anlage hat in den letzten
Jahren markante Spuren hinterlassen. Aus diesem Grund hat sich die Stadt Landsberg am Lech dazu
entschieden die gesamte Anlage mit 3.400 m² BGF zu sanieren und in Teilbereichen einer neuen Nutzung
zuzuführen.
Die Anlage wird zukünftig als Wohnraum ausgebaut, sowie einer öffentliche Nutzung, als Veranstaltungs-
und Ausstellungsflächen dienen. Es können zukünftig Räumlichkeiten für Seniorennachmittage, als Cafè
sowie für den Seniorenbeirat angemietet werden. Der Prälatengang wird als Schmuckflur sowie für temporäre Büroraumnutzung ausgebaut werden.
Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-600) werden auf 10,5 Mio € Brutto geschätzt.
Die Generalsanierung wird auf ca. 10,5 Mio € Brutto geschätzt und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG:
- KG 200 290.700 €
- KG 300 7.752.000 €
- KG 400 1.938.000 €
- KG 500 581.400 €
- KG 600 0 €
Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor:
- Leistungsbeginn: Feb 2023
- Förderantrag April 2023
- Baubeginn: Okt 2023
- Fertigstellung: Nov 2025
Für die Maßnahme sind die Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gemäß §§ 53 ff. HOAI zu vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst wird in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1 - 3 gemäß § 55 HOAI beauftragt. In den darauf folgenden Beauftragungsstufen werden die Leistungsphasen 4-9 (stufenweise) gemäß § 55 HOAI abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht nicht.
Leistungsphasen 1–9 gemäß § 55 HOAI
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 4 gemäß § 55 HOAI
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 5 - 7 gemäß § 55 HOAI
— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8 + 9 gemäß § 55 HOAI
– ggf. besondere Leistungen gem. Anlage 15 HOAI: siehe „Anlage F – Vertragsentwurf“
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung einzelner Beauftragungsstufen, besonderer Leistungen oder Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich elektronisch, vorrangig über die unter 1.3) genannte Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalsanierung Jesuitenkolleg Landsberg - Leistungen der Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7. benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1. auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80583
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.abz-bayern.de