Rahmenvertrag Fahrradleasing Bezirk Mittelfranken Referenznummer der Bekanntmachung: 03-000266-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bezirk-mittelfranken.de
Adresse des Beschafferprofils: www.bezirk-mittelfranken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Fahrradleasing Bezirk Mittelfranken
Rahmenvertrag Fahrradleasing Bezirk Mittelfranken
Bezirk Mittelfranken
Danziger Straße 5
91522 Ansbach
Deutschland
Gegenstand der Vergabe ist die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) zum Zwecke der Überlassung an Mitarbeitende des Bezirks Mittelfranken (ca. 1.240 Personen) zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen. Die Inanspruchnahme des Angebots zur Nutzung des Dienstrads ist für Mitarbeitende des Bezirks Mittelfranken freiwillig. Es ist davon auszugehen, dass maximal 20 % der Mitarbeitenden (Höchstschätzmenge) von dem Rahmenvertrag Gebrauch machen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
- Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
- Erklärung zur Auftragsausführung gemäß § 128 GWB
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angabe über die Eintragung in das Berufs-/Handelsregister
- Angabe zum Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Angabe von Unteraufträgen
- Angabe von mindestens drei vergleichbaren Leistungen (Referenzen) bei öffentlichen Auftraggebern mit einer Mitarbeiteranzahl von mindestens 400 Personen. Es werden nur Referenzprojekte akzeptiert, bei welchen die Zuschlags-/Auftragserteilung vor über 6 Monaten (ab Veröffentlichungsdatum 14.02.2023) erfolgt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Jahr 2026
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung-mittelfanken.bayern.de
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 - 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de