Ersatzneubau Zwischenbau Albrecht-Ernst-Gymnasium Oettingen - Holzbauarbeiten – Fassadenverkleidung Referenznummer der Bekanntmachung: FB 12
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Zwischenbau Albrecht-Ernst-Gymnasium Oettingen - Holzbauarbeiten – Fassadenverkleidung
Wärmedämmung d=14cm vlieskaschierte Mineralwolle, Wärmedämmung d=20cm Mineralwolle, HPL-Fassadenplatten mit Unterkonstruktion, Fassadenverkleidung Nut- u. Federschalung vertikal
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
220 m² Wärmedämmung d=14cm vlieskaschierte Mineralwolle,770 m² Wärmedämmung d=20cm Mineralwolle,220 m² HPL-Fassadenplatten mit Unterkonstruktion,770 m² Fassadenverkleidung Nut- u. Federschalung vertikal
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Finanzierung des Auftrages ist nicht gegeben, was nach dem geschätzten Auftragswert nicht vorhersehbar war. Das Verfahren wird gem. § 17 Abs.1 Nr. 3 VOB/A-EU aufgehoben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.